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Andy Woditschka

    Das Weisungsrecht der Bundesregierung im Verteidigungsfall nach Artikel 115f Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz
    • 2017

      Durch Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat dem Föderalismus verpflichtet, der neben der Demokratie eine der Säulen unseres Staatswesens darstellt. Mit Art. 115f Abs. 1 Nr. 2 GG wird jedoch eine weitreichende Ausnahme im Verteidigungsfall eingeführt, die der Bundesregierung unter bestimmten Bedingungen erlaubt, Weisungen an Landesregierungen und -behörden zu erteilen. Diese Regelung wirft die Frage auf, wie sich das Weisungsrecht der Bundesregierung in das bestehende Rechtssystem einfügt. Der Autor untersucht zunächst die historischen Hintergründe, die zur Einführung dieser Vorschrift führten, und analysiert die Voraussetzungen des Weisungsrechts im systematischen Kontext. Neben der Definition des Weisungsbegriffs als Einflussnahme auf die Bundes- und Landesverwaltung werden auch die Adressaten der Weisungen näher betrachtet. Die Untersuchung geht detailliert auf den möglichen Inhalt, die Erteilung und die Wirkungen der Weisungen ein. Zudem behandelt der Autor Fragen des Rechtsschutzes gegen solche Weisungen, die Finanzierung der damit verbundenen Aufgaben und die Haftung für eventuelle Schäden. Abschließend wird erörtert, ob die Vorschrift verfassungswidrig ist, sowie der Einfluss internationaler Regelungen auf das Weisungsrecht.

      Das Weisungsrecht der Bundesregierung im Verteidigungsfall nach Artikel 115f Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz