Bookbot

Die Horizontalwirkung der EU-Grundrechtecharta im Arbeitsrecht

Zulässigkeit und Grenzen der unionsgrundrechtlichen Effektuierung arbeitsrechtlicher Richtlinien

Viac o knihe

Grundrechte verpflichten nur Hoheitsträger unmittelbar, nicht auch Private. Und auch unionale Richtlinien wirken nicht unmittelbar im Horizontalverhältnis der Bürger untereinander. Was lange als geklärt galt und der allgemeinen Meinung entsprach, wird durch eine arbeitsrechtliche Rechtsprechungslinie des EuGH zunehmend in Frage gestellt. Seit seiner Mangold-Entscheidung bejaht der Gerichtshof eine Horizontalwirkung der Unionsgrundrechte und verlässt dabei zunehmend das gewohnte Terrain der „mittelbaren Drittwirkung“, wenn er sich inzwischen sogar für eine unmittelbare Bindung privater Arbeitgeber an die EU-Grundrechte ausspricht. Gleichzeitig umgeht er durch den Rückgriff auf die Unionsgrundrechte seine ständige Rechtsprechung zur fehlenden Horizontalwirkung von Richtlinienbestimmungen. Dieses Vorgehen wirft zahlreiche europa- und verfassungsrechtliche Fragen betreffend die dogmatische Zulässigkeit und die Reichweite dieser Horizontalwirkungsdoktrin im Arbeitsrecht auf. Ihnen geht Lorenz Lloyd Fischer in der vorliegenden Untersuchung nach.

Nákup knihy

Die Horizontalwirkung der EU-Grundrechtecharta im Arbeitsrecht, Lorenz Lloyd Fischer

Jazyk
Rok vydania
2023
product-detail.submit-box.info.binding
(pevná)
Akonáhle sa objaví, pošleme e-mail.

Platobné metódy

Nikto zatiaľ neohodnotil.Ohodnotiť

Titul
Die Horizontalwirkung der EU-Grundrechtecharta im Arbeitsrecht
Podtitul
Zulässigkeit und Grenzen der unionsgrundrechtlichen Effektuierung arbeitsrechtlicher Richtlinien
Jazyk
nemecky
Vydavateľ
Mohr Siebeck
Rok vydania
2023
Väzba
pevná
ISBN10
3161621115
ISBN13
9783161621116
Série
Anotácia
Grundrechte verpflichten nur Hoheitsträger unmittelbar, nicht auch Private. Und auch unionale Richtlinien wirken nicht unmittelbar im Horizontalverhältnis der Bürger untereinander. Was lange als geklärt galt und der allgemeinen Meinung entsprach, wird durch eine arbeitsrechtliche Rechtsprechungslinie des EuGH zunehmend in Frage gestellt. Seit seiner Mangold-Entscheidung bejaht der Gerichtshof eine Horizontalwirkung der Unionsgrundrechte und verlässt dabei zunehmend das gewohnte Terrain der „mittelbaren Drittwirkung“, wenn er sich inzwischen sogar für eine unmittelbare Bindung privater Arbeitgeber an die EU-Grundrechte ausspricht. Gleichzeitig umgeht er durch den Rückgriff auf die Unionsgrundrechte seine ständige Rechtsprechung zur fehlenden Horizontalwirkung von Richtlinienbestimmungen. Dieses Vorgehen wirft zahlreiche europa- und verfassungsrechtliche Fragen betreffend die dogmatische Zulässigkeit und die Reichweite dieser Horizontalwirkungsdoktrin im Arbeitsrecht auf. Ihnen geht Lorenz Lloyd Fischer in der vorliegenden Untersuchung nach.