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Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz

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Der grundlegend überarbeitete Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz kommentiert prägnant und umfassend alle relevanten Probleme des kollektiven Arbeitsrechts. NEU in der 11. Auflage: Die Neuauflage informiert über die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung. Das Betriebsverfassungsgesetz sah beispielsweise bislang keine virtuelle Betriebsratssitzung vor. Um die Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten auch in der aktuellen Corona-Krise zu gewährleisten, haben Bundestag und Bundesrat hier Neuregelungen beschlossen. Während zurzeit in vielen Unternehmen Teams regelmäßig im Homeoffice per Videokonferenz konferieren und auch in der Politik wichtige Entscheidungen in virtuellem Rahmen getroffen werden, sah das Betriebsverfassungsgesetz diese Möglichkeit für Betriebsräte nicht vor. Deren Handlungs- und Beschlussfähigkeit ist daher momentan stark eingeschränkt. • Der Bundesrat hat zudem am 15. Mai 2020 das sogenannte »Arbeit-von-Morgen-Gesetz« beschlossen. Es schafft weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, enthält Sonderregelungen für die betriebliche Mitbestimmung und sorgt für Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten.

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Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, Karl Udo Kammann, Harald Hess, Ursula Schlochauer

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1979
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Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz
Jazyk
nemecky
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Luchterhand
Rok vydania
1979
Väzba
pevná
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Der grundlegend überarbeitete Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz kommentiert prägnant und umfassend alle relevanten Probleme des kollektiven Arbeitsrechts. NEU in der 11. Auflage: Die Neuauflage informiert über die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung. Das Betriebsverfassungsgesetz sah beispielsweise bislang keine virtuelle Betriebsratssitzung vor. Um die Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten auch in der aktuellen Corona-Krise zu gewährleisten, haben Bundestag und Bundesrat hier Neuregelungen beschlossen. Während zurzeit in vielen Unternehmen Teams regelmäßig im Homeoffice per Videokonferenz konferieren und auch in der Politik wichtige Entscheidungen in virtuellem Rahmen getroffen werden, sah das Betriebsverfassungsgesetz diese Möglichkeit für Betriebsräte nicht vor. Deren Handlungs- und Beschlussfähigkeit ist daher momentan stark eingeschränkt. • Der Bundesrat hat zudem am 15. Mai 2020 das sogenannte »Arbeit-von-Morgen-Gesetz« beschlossen. Es schafft weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, enthält Sonderregelungen für die betriebliche Mitbestimmung und sorgt für Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten.