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Wer hat Angst vor der Errungenschaftsgemeinschaft?

Auf dem Weg zu einem partnerschaftlichen Güterrecht – Schlussfolgerungen aus dem 1. Gleichstellungsbericht

Viac o knihe

Dieser Band geht auf die gleichnamige Fachtagung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend vom Juni 2012 in Berlin zurück, bei der rund 100 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik, Verbänden und der juristischer Praxis über Wege hin zu einem partnerschaftlichen Ehegüterecht diskutierten. Grundlage der Tagung waren konkrete Anforderungen an eine sogenannte Errungenschaftsgemeinschaft, die ein Expertenkreis erarbeitet hat. Die Errungenschaftsgemeinschaft soll sicherstellen, dass das während der Ehe erworbene Vermögen tatsächlich beiden Partnern gehört. Nach dem derzeit geltenden gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – das erworbene Vermögen während der Ehe getrennt bei den Partnern. Erst bei einer Scheidung hat der Partner, der während der Ehe einen geringeren Zugewinn hatte, einen Ausgleichsanspruch.

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Wer hat Angst vor der Errungenschaftsgemeinschaft?, Gerd Brudermüller

Jazyk
Rok vydania
2013
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(pevná)
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Titul
Wer hat Angst vor der Errungenschaftsgemeinschaft?
Podtitul
Auf dem Weg zu einem partnerschaftlichen Güterrecht – Schlussfolgerungen aus dem 1. Gleichstellungsbericht
Jazyk
nemecky
Vydavateľ
V & R unipress
Rok vydania
2013
Väzba
pevná
ISBN10
3847100963
ISBN13
9783847100966
Série
Anotácia
Dieser Band geht auf die gleichnamige Fachtagung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend vom Juni 2012 in Berlin zurück, bei der rund 100 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik, Verbänden und der juristischer Praxis über Wege hin zu einem partnerschaftlichen Ehegüterecht diskutierten. Grundlage der Tagung waren konkrete Anforderungen an eine sogenannte Errungenschaftsgemeinschaft, die ein Expertenkreis erarbeitet hat. Die Errungenschaftsgemeinschaft soll sicherstellen, dass das während der Ehe erworbene Vermögen tatsächlich beiden Partnern gehört. Nach dem derzeit geltenden gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – das erworbene Vermögen während der Ehe getrennt bei den Partnern. Erst bei einer Scheidung hat der Partner, der während der Ehe einen geringeren Zugewinn hatte, einen Ausgleichsanspruch.