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Die Formalisierung des Gegenantragsrechts am Beispiel der virtuellen Hauptversammlung der börsennotierten Aktiengesellschaft

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Während der COVID-19-Pandemie hat das Recht der Hauptversammlung ein vorübergehendes digitales Update erfahren. Besonders kontrovers war die Einschränkung des Gegenantragsrechts. Während die Gesellschaften dieses Vorgehen aufgrund des Missbrauchspotenzials grundsätzlich begrüßten, sahen die Interessenverbände der Kleinaktionäre die „Aktionärsdemokratie" in ernster Gefahr. In Anbetracht der Tatsache, dass Gegenanträge selten eine Mehrheit finden, stellt sich de lege ferenda die Frage, ob und in welchem Umfang das Gegenantragsrecht formalisiert werden kann, um die Rechtssicherheit der gefassten Beschlüsse zu steigern. Der Verfasser beleuchtet diese rechtspolitische Frage nicht nur für die virtuelle Hauptversammlung, sondern auch für die Fortentwicklung der herkömmlichen Präsenzversammlung.

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Die Formalisierung des Gegenantragsrechts am Beispiel der virtuellen Hauptversammlung der börsennotierten Aktiengesellschaft, Tom Schäfer

Jazyk
Rok vydania
2023
Väzba
(mäkká)
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Titul
Die Formalisierung des Gegenantragsrechts am Beispiel der virtuellen Hauptversammlung der börsennotierten Aktiengesellschaft
Jazyk
nemecky
Vydavateľ
Peter Lang
Rok vydania
2023
Väzba
mäkká
Počet strán
256
ISBN10
363188995X
ISBN13
9783631889954
Série
Anotácia
Während der COVID-19-Pandemie hat das Recht der Hauptversammlung ein vorübergehendes digitales Update erfahren. Besonders kontrovers war die Einschränkung des Gegenantragsrechts. Während die Gesellschaften dieses Vorgehen aufgrund des Missbrauchspotenzials grundsätzlich begrüßten, sahen die Interessenverbände der Kleinaktionäre die „Aktionärsdemokratie" in ernster Gefahr. In Anbetracht der Tatsache, dass Gegenanträge selten eine Mehrheit finden, stellt sich de lege ferenda die Frage, ob und in welchem Umfang das Gegenantragsrecht formalisiert werden kann, um die Rechtssicherheit der gefassten Beschlüsse zu steigern. Der Verfasser beleuchtet diese rechtspolitische Frage nicht nur für die virtuelle Hauptversammlung, sondern auch für die Fortentwicklung der herkömmlichen Präsenzversammlung.