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Österreichisches Strafrecht. Besonderer Teil I (§§ 75 bis 168g StGB)

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Interessante Entscheidungen und Fälle aus der Rechtsprechung Dieses Lehrbuch behandelt die für die Prüfungsvorbereitung und auch für die Praxis besonders bedeutsamen Delikte gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit, die Ehre und das Vermögen. Interessante Entscheidungen und Fälle aus der Rechtsprechung werden lebensnah, mit klaren Aussagen und leicht verständlich dargestellt. Das Buch wurde auf den neuesten Stand gebracht und stellt die Rechtslage zum 1. März 2023 dar: Berücksichtigt wurden die Änderungen des § 78 StGB („Mitwirkung an der Selbsttötung“) durch BGBl I 2021/242, die Änderung des § 107c StGB („Cybermobbing“), die Einfügung des § 120a StGB („Unbefugte Bildaufnahmen“), beide durch BGBl I 2020/148, die Neufassung des § 165 StGB (Geldwäscherei) durch BGBl I 2021/159 und die Änderung des § 148a StGB („Betrügerischer Datenverarbeitungsmißbrauch“) durch BGBl I 2021/201.

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Österreichisches Strafrecht. Besonderer Teil I (§§ 75 bis 168g StGB), Christian Bertel

Jazyk
Rok vydania
2023,
Stav knihy
Poškodená
Cena
28,90 €

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Platobné metódy

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Jazyk
nemecky
Rok vydania
2023
ISBN10
3704691534
ISBN13
9783704691538
Série
Anotácia
Interessante Entscheidungen und Fälle aus der Rechtsprechung Dieses Lehrbuch behandelt die für die Prüfungsvorbereitung und auch für die Praxis besonders bedeutsamen Delikte gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit, die Ehre und das Vermögen. Interessante Entscheidungen und Fälle aus der Rechtsprechung werden lebensnah, mit klaren Aussagen und leicht verständlich dargestellt. Das Buch wurde auf den neuesten Stand gebracht und stellt die Rechtslage zum 1. März 2023 dar: Berücksichtigt wurden die Änderungen des § 78 StGB („Mitwirkung an der Selbsttötung“) durch BGBl I 2021/242, die Änderung des § 107c StGB („Cybermobbing“), die Einfügung des § 120a StGB („Unbefugte Bildaufnahmen“), beide durch BGBl I 2020/148, die Neufassung des § 165 StGB (Geldwäscherei) durch BGBl I 2021/159 und die Änderung des § 148a StGB („Betrügerischer Datenverarbeitungsmißbrauch“) durch BGBl I 2021/201.