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Die Anforderungen an den Sorgfaltsmaßstab von Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern bei der Einholung externer Berat

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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der praxisrelevanten Frage der Möglichkeit einer Enthaftung von Mitgliedern der Organe der Aktiengesellschaft durch externe Beratung im Rahmen der Binnenhaftung gemäß §§ 93, 116 AktG. Ausgehend von der Frage nach der dogmatischen Einordnung der Problemstellung werden unter Aufarbeitung der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung die Anforderungen untersucht, die an eine derartige enthaftende Beratung durch einen organexternen Dritten zu stellen sind. Neben der enthaftenden Wirkung einer solchen Beratung wird im Weiteren der Frage nachgegangen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Beratung eine enthaftende Wirkung für alle Organmitglieder entfalten kann und ob sich die herausgearbeiteten Kriterien betreffend die externe Beratung bei gesetzlich gebundenen Entscheidungen im Rahmen des Anwendungsbereichs der Business Judgment Rule i. S. d. § 93 Abs. 1 S. 2 AktG übertragen lassen. Der Autor ist Rechtsanwalt in München.

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Die Anforderungen an den Sorgfaltsmaßstab von Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern bei der Einholung externer Berat, Kai-Klemens Wehlage

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2021
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Titul
Die Anforderungen an den Sorgfaltsmaßstab von Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern bei der Einholung externer Berat
Jazyk
nemecky
Vydavateľ
utzverlag GmbH
Rok vydania
2021
Väzba
mäkká
Počet strán
222
ISBN10
3831648999
ISBN13
9783831648993
Série
Anotácia
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der praxisrelevanten Frage der Möglichkeit einer Enthaftung von Mitgliedern der Organe der Aktiengesellschaft durch externe Beratung im Rahmen der Binnenhaftung gemäß §§ 93, 116 AktG. Ausgehend von der Frage nach der dogmatischen Einordnung der Problemstellung werden unter Aufarbeitung der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung die Anforderungen untersucht, die an eine derartige enthaftende Beratung durch einen organexternen Dritten zu stellen sind. Neben der enthaftenden Wirkung einer solchen Beratung wird im Weiteren der Frage nachgegangen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Beratung eine enthaftende Wirkung für alle Organmitglieder entfalten kann und ob sich die herausgearbeiteten Kriterien betreffend die externe Beratung bei gesetzlich gebundenen Entscheidungen im Rahmen des Anwendungsbereichs der Business Judgment Rule i. S. d. § 93 Abs. 1 S. 2 AktG übertragen lassen. Der Autor ist Rechtsanwalt in München.