Auf dem Hügel oberhalb der Stadt Flörsheim am Main liegt das beschauliche Wicker. Es ist das östliche Tor zum Rheingau und seine Hänge sind bedeckt von Rebstöcken. Wenn die warme Spätsommersonne auf das Weinlaub scheint, leuchtet es in vielen Farben zugleich, vom saftigen Grün über strahlendes Gelb bis hin zu feurigem Rot. Aber in diesem Herbst kommen andere Farben hinzu, ein Weiß wie Schnee und ein Rot wie Blut denn es ist der Tod im Weinberg.
Computervermittelte Kommunikation in kultur- und sozialwissenschaftlicher Forschungskooperation
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Die Arbeit stellt den in der Medientheorie bezüglich neuer Kommunikationsmedien und virtuellen Arbeitsmöglichkeiten im Internet formulierten Potenzialen die empirischen Befunde der Untersuchung einer medial unterstützten, interdisziplinär und räumlich verteilt praktizierten Forschungskooperation gegenüber. Die Studie offenbart dabei die Wirkmächtigkeit lokal gegebener Bezüge und Relevanzen, welche die üblicherweise betonten medial gegebenen Freiheiten eines raum- und zeitunabhängigen, global angelegten Agierens weitgehend demontieren. Virtualisierte Kooperationsszenarien und Globalität verkörpern dabei den Mythos der medialen Freiheit, das lokal Beobachtbare dagegen holt diese ideal gedachten Visionen auf den Boden der empirischen Tatsachen mit seinen im soziokulturellen Feld „Wissenschaft“ eingebundenen Akteuren zurück.
Im Zuge der Erweiterung des kreditwesenrechtlichen Einlagenbegriffes besteht die Gefahr, dass bestimmte Arten der unternehmerischen Finanzierung, wie Gesellschafterdarlehen, stille Publikumsgesellschaften oder stehen gelassene Gewinne, als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft qualifiziert werden. Gegen Unternehmen, die stille Beteiligungen als Kapitalanlage anbieten, ist die Bankenaufsicht bereits sehr rigoros eingeschritten und eine Ausweitung der Kontrolle und der erheblichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen auf Unternehmen, die man keineswegs der »Kreditwirtschaft« zuordnen würde, ist zu befürchten. Zur notwendigen Präzisierung des Einlagenbegriffes weist der Verfasser im Wege der Herausstellung des gesellschaftsrechtlichen Charakters nach, dass die angesprochenen Finanzierungsformen kein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft darstellen und somit außerhalb einer bankaufsichtsrelevanten Geschäftstätigkeit anzusiedeln sind. Das Werk leistet auf diese Weise einen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit und bietet insbesondere Unternehmen, die auf moderne Formen der Refinanzierung angewiesen sind, sowie deren Rechtsberatern Argumentationshilfen zur Begrenzung des Einlagenbegriffes.