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Barbara Sonntag

    Gutgläubiger Erwerb von Lagergütern nach § 934 2. HS BGB
    Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten bei Grundschulkindern. Diagnose und individuelle Förderung am Beispiel der Hamburger Schre
    • Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Didaktik - Allgemeine Didaktik, Erziehungsziele, Methoden, Note: 1,00, Universität Augsburg (Phil Hist), Veranstaltung: Schriftspracherwerb Pflicht, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten bei Grundschülern anhand eines Fallbeispiels und analysiert die Förderungsmethode der Hamburger Schreib-Probe. Bei der Rechtschreibentwicklung von Kindern handelt es sich nicht um einen mechanischen Prozess des Einprägens einzelner Buchstaben und deren Lautzuordnung, sondern um eine komplexere Denkentwicklung. Diese Entwicklung bedarf zunächst der Einsicht in Aufbau und Funktion der deutschen Schrift und in deren Orthographischen Prinzipien. Außerdem ist gleichzeitig der Aufbau verschiedener Lern- und Behaltens-Strategien notwendig. Diese Lernprozesse finden nicht innerhalb kürzester Zeit statt. Erst durch beharrliche Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand, erlangen Schüler/innen Zugriffsweisen und Strategien, die sie allmählich bei der Annäherung an orthographisch korrekte Schreibweise unterstützen.

      Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten bei Grundschulkindern. Diagnose und individuelle Förderung am Beispiel der Hamburger Schre
    • Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die bereits im Rahmen der Zuckerfälle des Reichsgerichts aufgeworfene Frage, ob ein Nebenbesitz möglich ist, obwohl das BGB diese Besitzform nicht ausdrücklich regelt. Relevanz kommt dieser Besitzkonstellation in Fällen zu, in denen sich der unmittelbare Besitzer gegenüber zwei voneinander unabhängigen mittelbaren Besitzern als Besitzmittler geriert. Die Folgeproblematik, ob der Nebenbesitzer gutgläubig Eigentum erwerben kann, stellt einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit dar. Als maßgeblich erweist sich hierfür insbesondere die Beurteilung aus Sicht des Empfängerhorizontes.

      Gutgläubiger Erwerb von Lagergütern nach § 934 2. HS BGB