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Rino Siffert

    Verlobung und Trauung
    GmbH-Recht
    Handelsregisterrecht
    Handelsregisterverordnung
    Die Geschäftsfirmen, Art. 944 - 956 OR
    • Fast hundert Jahre lang wurden die gesetzlichen Bestimmungen des Firmenrechts kaum verändert. Erst in den letzten Jahren erkannte der Gesetzgeber, dass das Firmenrecht einer Modernisierung bedurfte. So wurden zunächst die Vorschriften für die Bildung von Firmen von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften vereinheitlicht sowie massgeblich vereinfacht. Da sich diese Vereinheitlichung in der Praxis bewährt hatte, drängte sich eine Teilrevision des Firmenrechts auf, welche am 1. Juli 2016 in Kraft trat. Diese brachte eine noch weitergehende Harmonisierung der Firmenbildungsregeln für Handelsgesellschaften und Genossenschaften mit sich. Parallel hierzu wurde auch die Firmenrechtspraxis erleichtert. Der vorliegende Kommentar soll helfen, sich im Firmenrecht und der aktuellen Praxis besser zurechtzufinden. Er bezweckt einen raschen Zugriff auf die für Praktiker erforderlichen Informationen und möchte auch Anregungen und Denkanstösse für die Wissenschaft geben.

      Die Geschäftsfirmen, Art. 944 - 956 OR
    • Am 1. Januar 2008 ist die totalrevidierte Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 in Kraft getreten. Rückblickend kann festgehalten werden, dass sie nicht nur ein für die Praxis bedeutender Erlass ist, welcher den Rechtsalltag nachhaltig beeinflusst, sondern sich auch bewährt hat und aus dem Wirtschaftsleben nicht wegzudenken ist. Mit diesem praxisfreundlichen Arbeitsinstrument werden die Anforderungen für die Einreichung der Handelsregisteranmeldungen sowie den dazugehörigen Belegen klargestellt und die Eintragungstexte vorgegeben. Obschon die 193 Bestimmungen verständlich formuliert und strukturiert sind, treten wie bei jedem Rechtserlass auch bei der Handelsregisterverordnung zahlreiche Auslegungsfragen auf. Aufgrund von rund 240‘000 Handelsregistereintragungen pro Jahr hat sich seit dem Inkrafttreten des Erlasses eine reichhaltige Handelsregisterpraxis gebildet. Diese ist zum Teil schwer zugänglich, hat aber für die Rechtsanwender eine grosse Bedeutung. Der vorliegende Kommentar soll helfen, sich in der Handelsregisterverordnung und der sich bislang gebildeten Handelsregisterpraxis besser zurechtzufinden. Er bezweckt einen raschen Zugriff auf die für Praktiker erforderlichen Informationen und möchte auch Anregungen und Gedankenanstösse für die Wissenschaft liefern.

      Handelsregisterverordnung
    • GmbH-Recht

      Revidiertes Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Art. 772-824 OR)

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      GmbH-Recht