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Annette Guckelberger

    1. január 1968
    Deutsches Verwaltungsprozessrecht unter unionsrechtlichem Anpassungsdruck
    Öffentliche Verwaltung im Zeitalter der Digitalisierung
    Allgemeines Verwaltungsrecht
    Vorwirkung von Gesetzen im Tätigkeitsbereich der Verwaltung
    Klimaschutzrecht
    GEG GEIG Gebäudeenergiegesetz
    • GEG GEIG Gebäudeenergiegesetz

      Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz

      Zum WerkDer neue Kommentar erläutert das Recht der energetischen Gebäudesanierung im aktuellen Kontext der Gesetzgebung und Energiewende besonders praxisnah. Zum einen werden dabei die übergeordneten Rahmenbedingungen deutlich gemacht, nämlich die europarechtlichen Vorgaben, die Bedeutung der energetischen Gebäudesanierung für die Energiewende und den Klimaschutz. Zum anderen werden die praktischen Fragen, wie etwa die Grenzen eines notwendigen Heizungsumstiegs, ausführlich und verständlich behandelt.Dabei werden auch die angrenzenden Felder einbezogen, insbesondere das Mietrecht (Mieterhöhung im Gefolge der energetischen Gebäudesanierung) sowie das Wohnungseigentumsrecht (notwendige Abstimmung für eine energetische Gebäudesanierung). Damit handelt es sich um einen das gesamte Recht der energetischen Gebäudesanierung abdeckenden Kommentar.Vorteile auf einen Blick Kommentierung von GEG und GEIG in einem Werk Erläuterung von in der Rechtspraxis mit der Energieeinsparung zusammenhängenden Rechtsfragen ZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft, Gerichte, Wohnungsgesellschaften, Mieter- und Vermieterverbände, Immobilienverbände, Architektinnen und Architekten und Maklerinnen und Makler.

      GEG GEIG Gebäudeenergiegesetz
    • Klimaschutzrecht

      KSG, TEHG, BEHG

      Zum WerkDas neue Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das mit Gesetz vom 18. August 2021 umfänglich geändert wurde, dient dazu, die Erfüllung nationaler, europäischer und internationaler Klima-Zielvorgaben zu erreichen, insbesondere die Verringerung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius. Zugleich soll damit auch das langfristige Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 verfolgt werden.Letzterem Ziel dient auch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Es bildet die Grundlage für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen und ist vor allem für solche industriellen Tätigkeiten relevant, durch die in besonderem Maße Treibhausgase emittiert werden.In engem Zusammenhang mit KSG und TEHG steht das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dieses Gesetz soll die Grundlagen für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen schaffen und für eine Bepreisung dieser Emissionen sorgen, soweit diese Emissionen nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Damit soll das Gesetz zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele, einschließlich des langfristigen Ziels der Treibhausgasneutralität bis 2050, und zur Erreichung der Minderungsziele nach der EU-Klimaschutzverordnung sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen.Der neue Handkommentar bietet eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterung dieser drei zentralen Klimaschutzgesetze.In einer dem Kommentar vorangestellten Einführung wird dabei ein kompakter systematischer Überblick zum gesamten internationalen und nationalen Klimaschutzrecht gegeben. Außerdem wird das Zusammenwirken der drei Regelungswerke KSG, TEHG und BEHG dargestellt.Vorteile auf einen Blick drei fundierte Kommentierungen in einem Band Berücksichtigung internationaler und europäischer Klimaschutzvorgaben sowie der Klimaschutz-Entscheidung des BVerfG vom 24. März 2021 und dem Änderungsgesetz vom 18. August 2021 systematische Einführung in das Klimaschutzrecht ZielgruppeAlle im Umweltrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjustitiarinnen und -justitiare, Verbände, Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden und die Verwaltungsrichterschaft.

      Klimaschutzrecht
    • Öffentliche Verwaltung im Zeitalter der Digitalisierung

      Analysen und Strategien zur Verbesserung des E-Governments aus rechtlicher Sicht

      • 635 stránok
      • 23 hodin čítania

      Die Digitalisierung der Verwaltung ist unaufhaltsam. E-Government muss sich mit künstlicher Intelligenz, Blockchain, Mobile und Open Government und rechtlichen Implikationen der Digitalisierung für die Organisation der Verwaltung sowie das Verwaltungsverfahren auseinandersetzen. Das Handbuch zum Recht der elektronischen Verwaltung behandelt aus einer Hand das gesamte Spektrum der digitalen Verwaltung, die Analyse der Defizite sowie praxisgerechte Lösungen unter Einbeziehung aller Rechtsebenen (Unions-, Bundes- und Landesrecht). Mittels anschaulicher Beispiele begleitet das Werk die Verwaltung auf ihrem digitalen Transformationsprozess, u. a. durch die Darstellung folgender brandaktueller Themen: Portalverbund, Digitalkabinett, Digitalministerien Govbots, Robotic Process Automation, Process Mining, KI Rechtsnatur, Transparenz und Kontrolle von Algorithmen Rechtliche Beurteilung automatisierter Verwaltungsentscheidungen Auf dem neuesten Stand Die neue EU-Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor sowie weitere aktuelle Änderungen (Digitalpakt Schule, internetbasierte Kfz-Zulassung) sind bereits berücksichtigt. Annette Guckelberger ist Professorin für Öffentliches Recht an der Universität des Saarlandes. Seit langem gehören Digitalisierungsfragen zu Staat und Verwaltung zu ihren Forschungsschwerpunkten, wie u. a. ihre Vorreiterstudie zum Übergang zur (ausschließlich) elektronischen Gesetzesverkündung in Deutschland und ihr Referat auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer zum E-Government zeigen.

      Öffentliche Verwaltung im Zeitalter der Digitalisierung
    • Immer wieder gerät das Verwaltungsprozessrecht unter unionsrechtlichen Anpassungsdruck. Dies gilt insbesondere für den Rechtsschutz im Umweltrecht, neuerdings aber auch im Datenschutzrecht. Stand bislang die Ausgestaltung der an eine subjektive Rechtsverletzung anknüpfenden Klagebefugnis im Fokus (Wechsel von der Verletzten- zur Interessentenklage, Ausweitung der Verbandsklage), stellt sich erstmals die Frage nach der Einführung neuer Klage- oder Rechtsbehelfsarten. Die Monographie untersucht eingehend, ob und inwieweit zentrale Stellschrauben des deutschen Verwaltungsprozessrechts angesichts unionsrechtlicher Rechtsschutzanforderungen weiterhin beibehalten werden können oder geändert werden sollten (z. B. Schutznormtheorie, Rechtsschutz bei Verfahrensfehlern, Untersuchungsgrundsatz, Kontrolldichte der Verwaltungsgerichte, materielle Präklusion und Alternativen).

      Deutsches Verwaltungsprozessrecht unter unionsrechtlichem Anpassungsdruck
    • Zu Beginn des Jahres 2013 hat das Europäische Parlament von seinem indirekten Initiativrecht Gebrauch gemacht und die Kommission zum Erlass eines Sekundärrechtsakts zur bereichsübergreifenden Kodifizierung des Verwaltungsverfahrensrechts von Organen und sonstigen Stellen der EU aufgefordert. Dieses Werk nimmt ausführlich Stellung zu dem Für und Wider eines solchen Unterfangens und schließt damit eine bisher bestehende Lücke in der Literatur. Ferner geht es auf mögliche Inhalte einer „EU-Verwaltungsverfahrensverordnung“ ein, fragt nach der Reichweite eines solchen Akts und seinen „Fernwirkungen“ auf die nationalen Verwaltungsverfahrensordnungen.

      Allgemeines Europäisches Verwaltungsverfahrensrecht vor seiner unionsrechtlichen Kodifizierung?
    • Aktuelle Entwicklungen des parlamentarischen Petitionswesens

      Online-Petitionen, Öffentliche Petitionen, Landesrecht

      • 166 stránok
      • 6 hodin čítania

      Infolge der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien denkt man zunehmend über eine Modernisierung des Petitionswesens nach. Während die sogenannte Online-Petitionen mittlerweile zum Standard gehören, sind die öffentlichen Petitionen, die auf der Parlamentswebsite diskutiert und gezeichnet werden können, erst allmählich im Kommen. Damit in engem Zusammenhang stehen Fragen nach einer Öffnung der Sitzungen des Petitionsausschusses, der Einräumung eines Rederechts der Petenten bei Erreichen eines bestimmten Stimmenquorums gegebenenfalls sogar im Plenum, der (elektronischen) Verbescheidung bei einer Vielzahl von Petenten oder des nachträglichen Informationszugangs zu Vorgängen der Petitionsbearbeitung. Die Studie untersucht aktuelle Entwicklungen des Petitionswesens unter Einbeziehung des vernachlässigten Landesrechts, z. B. zur Frage der aufschiebenden Wirkung von eingelegten Petitionen oder der Reichweite des Petitionsrechts bei Privatisierungen.

      Aktuelle Entwicklungen des parlamentarischen Petitionswesens
    • In jüngster Zeit zeichnet sich in vielen Staaten ein Wechsel bei der Verkündung von Gesetzen ab: Während diese herkömmlich in gedruckten Gesetzblättern erfolgt, bestehen zunehmend Bestrebungen, die Gesetze rechtsverbindlich (auch) elektronisch zu verkünden. Die Studie gibt einen detaillierten Überblick über die bestehende Rechtslage einschließlich der oft vernachlässigten Bekanntmachung kommunaler Rechtsvorschriften. Nach einer Darstellung der Vor- und Nachteile der Verkündungsformen werden eingehend die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen derartigen Wechsel behandelt. Um herauszuarbeiten, wie weit die neuen Medien inzwischen den Alltag der Bürger bestimmen, bot sich eine Einbeziehung anderer Elektronisierungsprozesse, wie die zunehmende Umstellung staatlicher Register auf die elektronische Form oder die teilweise verpflichtende Abgabe elektronischer Steuererklärungen, an.

      Der Übergang zur (ausschließlich) elektronischen Gesetzesverkündung
    • Die Verjährung im öffentlichen Recht

      • 818 stránok
      • 29 hodin čítania

      Im Unterschied zum Privatrecht fehlen im Verwaltungsrecht bis heute detaillierte Regelungen zur Verjährung öffentlich-rechtlicher Rechtspositionen. Annette Guckelberger erstellt erstmals eine grundlegende Studie zu diesem Thema. Ausgehend von der historischen Entwicklung und vereinzelten öffentlich-rechtlichen Verjährungsnormen untersucht sie, ob die bislang vorgenommene Übertragung der zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften auf verwaltungsrechtliche Sachverhalte zutreffend ist oder nicht die Besonderheiten des Öffentlichen Rechts eine eigenständige Ausgestaltung dieses Rechtsinstituts bedingen. Die bislang fast einhellig angenommene Beschränkung der Verjährung im Verwaltungsrecht auf vermögensrechtliche Ansprüche ist nicht zwingend. Auch ist zu fragen, ob nicht die Schließung von Gesetzeslücken im Verwaltungsrecht durch die analoge Heranziehung anderer Rechtsnormen den verfassungsrechtlichen Vorgaben widerspricht. Für die Juristische Methodenlehre von besonderem Interesse ist die These, daß lückenhafte Gesetze vorrangig durch Normen desjenigen Rechtsgebiets zu schließen sind, dem sie angehören. Überdies wird die Verjährung im Öffentlichen Recht aus europarechtlicher und rechtsvergleichender Perspektive betrachtet.

      Die Verjährung im öffentlichen Recht