Die Untersuchung beleuchtet die Rolle von Public Relations und Journalismus in der heutigen Gesellschaft, basierend auf Niklas Luhmanns Systemtheorie. Es wird analysiert, wie beide Kommunikationsformen unser Informationsbedürfnis bedienen und welche Quellen hinter den Nachrichten stehen. Die Arbeit hinterfragt das gängige Bild des neutralen Journalisten und beleuchtet die Veränderungen in der Medienlandschaft, die auch die PR betreffen. Zudem wird die zunehmend verschwommene Grenze zwischen PR und Journalismus thematisiert, um deren Beziehung wissenschaftlich zu erklären.
Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009
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Die Verständigung in Strafverfahren ist ein umstrittenes Rechtsinstitut, das seit langem diskutiert wird. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2013 wurde die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in der StPO bestätigt. Gleichzeitig wurde der Gesetzgeber aufgefordert, die Schutzmechanismen zur Sicherstellung der grundgesetzlichen Anforderungen kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Dies wirft Fragen zur Balance zwischen Effizienz und den Rechten der Beteiligten auf.
Fragen zum „Rechtsmissbrauch im Strafprozess“ einerseits und zum „systematischen Verhältnis von Mord und Totschlag“ andererseits bildeten die beiden Themenschwerpunkte des zweiten Karlsruher Strafrechtsdialogs im Foyer der Bibliothek des Bundesgerichtshofs mit 120 namhaften Juristen aus Wissenschaft und Praxis als Teilnehmern. Die Vorträge der beiden Hauptreferenten Dr. Ruth Rissing-van Saan, Vorsitzende Richterin am BGH (2. Strafsenat), und Wolfgang Pfister, Richter am BGH (3. Strafsenat), erwiesen sich als Kristallisationspunkte, um die herum sich eine breite, teils kontroverse Diskussion entwickelte, zu der die teilnehmenden Wissenschaftler und Rechtspraktiker jeweils aus der ihnen eigenen Perspektive und Betrachtungsweise heraus konstruktiv neue Aspekte, Argumente und Gesichtpunkte beisteuerten, die am Ende der Tagung Professor Dr. Dr. h. c. mult. Claus Roxin, Ludwig-Maximilians-Universität München, in seinem Schlusswort zu dem Fazit veranlassten: „Es geht ein Kongress zu Ende, von dessen Erträgen wir noch lange werden zehren können. Denn nichts ist fruchtbarer als ein anregender Gedankenaustausch ... Ich glaube daher, dass die Debatten dieses Tages, wenn sie einmal gedruckt vorliegen, auch der Rechtsentwicklung förderlich sein können.“ Dr. Ruth Rissing-van Saan hatte in ihrem Referat zum systematischen Verhältnis von Mord und Totschlag die Position der Rechtsprechung, wonach die §§ 211, 212 StGB selbstständige Straftatbestände sind, ausführlich begründet und die dahinter liegende Rechtsprechungsgeschichte aufgezeigt, während Professor Dr. Hartmut Schneider, Bundesanwalt beim BGH, in einem darauf Bezug nehmenden Vortrag eher der in der Wissenschaft vorherrschenden Meinung zugeneigt schien, derzufolge § 211 eine Qualifikation des § 212 ist. Schneider nahm damit die Meinung der meisten Tagungsteilnehmer vorweg, die sich in der anschließenden Diskussion zu Wort meldeten. Der zweite Themenschwerpunkt, die Frage des „Rechtsmissbrauchs im Strafprozess“, bewegte ganz besonders die Strafverteidiger, die zum Strafrechtsdialog nach Karlsruhe angereist waren und sich in der Diskussion gegen einen allgemeinen Missbrauchsverdacht aussprachen, dem sich ihr Berufsstand zusehends ausgesetzt sehe. Zuvor hatte Wofgang Pfister, Richter am BGH (3. Strafsenat), als Hauptreferent fünf Thesen zum Rechtsmissbrauch im Strafverfahren aufgestellt, die im Anschluss zunächst von Professor Dr. Werner Beulke, Universität Passau, in einem darauf Bezug nehmenden Kommentar kritisch gewürdigt worden waren. Der Tagungsband „Rechtsprechung, Gesetzgebung, Lehre: Wer regelt das Strafrecht?“ dokumentiert den gesamten Verlauf des zweiten Karlsruher Strafrechtsdialogs.
Die Grenzen zwischen dem notwendigen Einsatz des Strafverteidigers für seinen Mandanten und der »Prozeßordnungswidrigkeit« seines Verhaltens bis hin zur Strafbarkeit als Strafvereitelung (§ 258 StGB) sind unbestimmt. Gleichzeitig gewinnt die Auffassung, »Konfliktverteidigung« und Rechtsmißbrauch durch Verteidiger gefährde den Prozeß, in der rechtspolitischen Diskussion an Boden. Die Unsicherheit in der rechtlichen Bewertung des Verteidigerhandelns ist dabei vor allem mit einem Rezeptionsdefizit der normativen Vorgaben des Grundgesetzes zu erklären. Im Gegensatz hierzu entwickelt der Verfasser Grund und Grenzen der Strafverteidigung aus der Verfahrensstruktur, nicht aus der Abhängigkeit der Tätigkeit des Verteidigers von den Verfahrenszielen. Die Arbeit leistet damit einen Beitrag zur aktuellen rechtspolitischen Diskussion und ist nicht nur für die Wissenschaft, sondern gerade auch für die professionell am Strafverfahren Beteiligten von Nutzen.
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Die Themen des 6. Karlsruher Strafrechtsdialogs umfassten die Medienöffentlichkeit von Hauptverhandlungen vor obersten Bundesgerichten sowie das neue Recht der Vermögensabschöpfung, das am 01.07.2017 in Kraft trat. Bundesverfassungs- und Bundesrichter, Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Bundesanwaltschaft sowie habilitierte Juristen und Honorarprofessoren diskutierten das Bild, das die Öffentlichkeit vom Bundesgerichtshof und seiner Rechtsprechung hat. Die Frage, ob sich dieses Bild durch die zukünftige Übertragung von Urteilsbegründungen in Bild und Ton ändern wird, stand im Raum. Die Referenten erörterten die Chancen, Risiken und Herausforderungen einer erweiterten Medienöffentlichkeit durch das EMöGG. Zudem wurde das Für und Wider einer Angleichung der Rechtslage beim BGH an die Medienöffentlichkeit von mündlichen Verhandlungen beim Bundesverfassungsgericht beleuchtet. Ein weiterer Schwerpunkt war das neue Recht der Vermögensabschöpfung, das durch die Reform umfassend neu geregelt wurde. Die Ursachen für diese Reform und die zu erwartenden Wirkungen wurden eingehend diskutiert. Der Tagungsband bietet dem Leser eine umfassende Orientierung über diese aktuellen Themen aus verschiedenen juristischen Perspektiven.
Die Checklisten Rettungsdienst enthalten eine gelungene Zusammenfassung der häufigsten Notfall- und Gefahrensituationen im Rettungsdienst in alphabetischer Reihenfolge. Diese beiden Bereiche decken die wichtigsten Einsatzszenarien und Handlungsfelder im Rettungsdienst ab. In den Checklisten finden Sie alle relevanten Infos kurz und knapp zusammengefasst. Stichpunktartig und übersichtlich aufbereitet sind die wichtigsten Fakten in einheitlichen Kategorien dargestellt, damit Sie sich schnell zurecht finden. Ideal zum schnellen Nachlesen im Praxisalltag in der Rettungswache für Auszubildende, Berufseinsteiger sowie erfahrene Rettungsdienstmitarbeiter. Rettungsassistenten verwenden die Checklisten außerdem zur Prüfungsvorbereitung für die Ergänzungsprüfung.