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Walter Dohr

    E-Government-Gesetz
    • Seit 1. 3. 2004 ist das E-Government-Gesetz in Kraft. Es schafft die rechtliche Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr zwischen Bürger und Behörde. Das Instrumentarium dazu sind ua Neuerungen wie: - elektronischer Identitäts- und Echtheitsnachweis durch die Bürgerkarte - bereichsspezifische Personenkennzeichen bPK - Standarddokumentenregister uam. Die Manz Sonderausgabe zum E-GovG bietet eine erste Darstellung der neuen Rechtslage. Sie enthält: - das E-GovG samt den (mehr als 20!) Änderungen in AVG, ZustellG, MeldeG - Auszüge aus den Gesetzesmaterialien - informative Anmerkungen zum Verständnis der komplexen neuen Materie - Auflistung sonstiger Online-Dienste des Bundes

      E-Government-Gesetz