Die Pfarrei weiter denken
Eine Einladung zum Sehen, Urteilen und Handeln






Eine Einladung zum Sehen, Urteilen und Handeln
Sind die Bestimmungen zur Laienpredigt eine Anleitung zur Schizophrenie? Das jedenfalls meint ein Autor, der sich zu einer entsprechenden Neuregelung dieser Frage in der Schweiz im Jahr 2015 äußert. Das offizielle Verbot der Laienpredigt sorgt immer noch für Aufregung. Das kirchenrechtlich und rechtsgeschichtlich ausgerichtete Werk fragt nach der Entstehung und Begründung des soge-nannten Laienpredigtverbots. So untersucht es z.B. Entscheidungen mittelalterlicher Synoden, aber auch Dokumente des II. Vatikanischen Konzils. Dabei stellt sich heraus, dass es im Kern gar nicht um die Predigt geht, sondern um einen Streit um das Kirchenbild. Daher wurde in den vergangenen Jahrzehnten die Frage der Laienpredigt immer mehr zu einem Konflikt um die Kompetenzen von Priestern und Laien hochstilisiert. Tatsächlich muss es aber um die Frage gehen, wer eine Sendung zur Predigt erhalten kann. Das Konzil hat hierfür die Türen für Laien weit geöffnet. Der Impuls von Papst Franziskus, manche Fragen auf teilkirchlicher und nicht auf weltkirchlicher Ebene zu lösen, eröffnet neue Perspektiven.
Impulse für eine Kirche "im Aufbruch"
Papst Franziskus will nicht nur eine Kirche, die „an die Ränder geht“ – er will eine Kirche „im Aufbruch“, die auch ihre Peripherie ernst nimmt. In „Evangelii Gaudium“ mahnt er eine Stärkung der Bischofskonferenzen an, denn eine „übertriebene Zentralisierung kompliziert das Leben der Kirche und ihre missionarische Dynamik, anstatt ihr zu helfen.“ Der Impuls des Papstes führt zur Frage nach der Subsidiarität als Organisationsprinzip der Kirche sowie zu einer möglicherweise neuen Art, das Amt des Papstes auszuüben. Als kollegiale Strukturen kommen die Bischofskonferenzen ebenso in den Blick wie die Bischofssynode und die Reform der Römischen Kurie. Diese Reform muss sich heute auch an den Prinzipien der Unternehmensführung und der Organisationsentwicklung messen lassen. Eine Zuspitzung erfährt der Reformimpuls des Papstes im Umgang mit gescheiterten Ehen und mit der Regelung der Liturgie. Der Band dokumentiert die Vorträge der Tagung „Reform an Haupt und Gliedern – Impulse für eine Kirche ‚im Aufbruch‘“ Ende September 2015 auf Schloss Hirschberg und wird durch einige weitere Beiträge ergänzt. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Kirche nachhaltig und überzeugend reformiert werden kann.
Herausforderungen und Chancen
„Lebendige Kirche in neuen Strukturen“ – das mag auf den ersten Blick als widersprüchlich erscheinen, gilt doch für viele jede Struktur und damit verbunden jede rechtliche Ordnung als Begrenzung oder Verhinderung von Lebendigkeit und Entwicklung. Das Kirchenrecht will bewusst die Herausforderungen und Chancen aufgreifen, die mit den neuen pastoralen Strukturen verbunden sind: Es eröffnet und sichert Räume der Entfaltung und Entwicklung, die in der pastoralen Praxis weitgehend ignoriert werden. Grundlegend ist das gemeinsame Priestertum aller Gläubigen, dessen Förderung und Entfaltung eine rechtliche Absicherung benötigt, um sich gegen das verbreitete Delegationsmodell durchsetzen zu können, das die Eigenverantwortung der Gläubigen für die Lebendigkeit der Kirche schlichtweg ignoriert. Der Band dokumentiert die Vorträge der gleichnamigen Tagung auf Schloss Hirschberg (Okt. 2013), die durch einige weiterführende Beiträge ergänzt werden. Interessierten und Entscheidungsträgern werden fundierte Informationen und Anregungen sowie sachdienliche Hinweise gegeben.
Nach einer Welle von Anzeigen gegen Geistliche wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen geht es zum einen um die engagierte Sorge für die Opfer und zum anderen um die strafrechtliche Aufarbeitung dieser Fälle. Dabei wendet die katholische Kirche ihr eigenes Strafrecht an – nicht als Alternative zum Strafrecht des Staates, sondern als eine Ergänzung, die über die Möglichkeiten des staatlichen Rechts hinausreicht. In diesem Zusammenhang stellen sich wichtige Fragen, u. a.: Sind die geltenden kirchlichen Normen geeignet, um potentielle Opfer besser zu schützen und die Täter wirksam zu bestrafen? Wie können oder müssen die Bischöfe mit Tätern umgehen? Welche Bedeutung kommt für alle Beteiligten dem Recht auf guten Ruf und die eigene Intimsphäre zu? Wie läuft ein kirchlicher Strafprozess ab und wie sind die Rollen der verschiedenen Prozessbeteiligten definiert? Der vorliegende Band dokumentiert die Vorträge der gleichnamigen Fachtagung auf Schloss Hirschberg (Okt. 2011), ergänzt durch Workshopberichte und weiterführende Beiträge. So werden Interessierten fundierte Informationen sowie Entscheidungsträgern und Betroffenen sachdienliche Hinweise gegeben.
Anstöße - Ermutigungen - Reflexionen
Die Theologische Fakultät der Universität Würzburg legt mit diesem Buch einen Beitrag zum Priesterjahr vor. Angeregt durch den Priesterrat der Diözese Würzburg präsentieren Dozenten der Fakultät Überlegungen zum Dienst des Priesters. Obwohl heute der überwiegende Teil der Theologiestudierenden aus den Lehramtsstudiengängen kommt, sind Fragen nach dem theologischen Verständnis des Priesters und des priesterlichen Dienstes den einzelnen theologischen Fächern und ihrer Lehre inhärent. Bei den Beiträgen geht es nicht darum, systematisch „das Priesterbild“ zu entwickeln, sondern Anstöße zu geben und Perspektiven zu eröffnen für das Selbstverständnis und die Tätigkeit von Priestern. Mit Beiträgen von Jürgen Bründl, Franz Dünzl, Erich Garhammer, Heribert Hallermann, Bernhard Heininger, Wolfgang Klausnitzer, Jürgen Lohmayer, Thomas Meckel, Otmar Meuffels und Martin Stufl esser.
Aufgrund der Veränderungen in Kirche und Gesellschaft stehen das Kirchen- und Religionsrecht vor großen Herausforderungen. Die Herausgeber haben ein neues Lexikon entwickelt, das fundierte Orientierung und aktuelle Informationen zum geltenden Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat bietet. Das Lexikon erscheint in vier Bänden, sowohl in Print als auch online, und umfasst über 2.600 Lemmata, die zuverlässige Informationen zu den grundlegenden Fragen des internen Rechts und des Religionsrechts liefern. Es behandelt nicht nur das staatliche Recht und das Kirchenrecht der katholischen und evangelischen Kirche, sondern auch zentrale Inhalte des Kirchenrechts der orthodoxen Kirchen sowie des Rechts des Judentums und des Islams. Mit einer interreligiösen und ökumenischen Perspektive ermöglicht das Lexikon den Vergleich verschiedener Rechtsbereiche. Die Mitarbeit namhafter Wissenschaftler aus den Bereichen staatliches Recht, Religionsrecht sowie katholisches, evangelisches, orthodoxes, jüdisches und islamisches Recht garantiert kompetente Informationen. Es ist eine verlässliche Informationsquelle für Theologen und Juristen in Studium, Wissenschaft, Verwaltung, Seelsorge und beruflicher Praxis.