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Nicolai Nahrgang

    Der Grundsatz allgemeiner Wahl gem. Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG als Prinzip staatsbürgerlicher Egalität
    Grundzüge des Vertragsrechts von Korea
    • Der praxisnahe Überblick zum koreanischen Vertragsrecht Das Buch bietet einen praxisnahen Überblick über die vertragsrechtlich relevanten Aspekte des koreanischen Rechts. Es ist ein idealer Behelf für Praktiker der mit Korea befassten Exportwirtschaft und für die rechtsberatenden Berufe. Der Band geht dabei auf die folgenden Bereiche ein: Vertragstheoretische Grundlagen Wesentliche Aspekte des Vertragsschlusses und der Vertragsbeendigung Praxisrelevante Hauptvertragstypen Arbeitsvertragsrecht Wettbewerbsrecht Schiedsvertragsrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen

      Grundzüge des Vertragsrechts von Korea
    • In der modernen Demokratie sind Wahlen entscheidend für die Volkssouveränität, ermöglichen politische Teilhabe und legitimieren staatliche Gewalt. Die zentrale Frage ist, welches personale Substrat die autonome Staatsgewalt bildet und wie sich die Wahlbürgerschaft zusammensetzt. Art. 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages in allgemeiner Wahl gewählt werden, wodurch der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl zur Schlüsselkomponente politischer Teilhabe wird. Die Arbeit zielt darauf ab, den wahlrechtlichen Allgemeinheitsgrundsatz dogmatisch zu rekonstruieren, als Prinzip demokratischer Egalität. Ausgangspunkt ist die traditionelle Wahlrechtsdogmatik, die durch die Rechtsprechung des BVerfG geprägt wurde, insbesondere die Lehre vom „zwingenden Grund“ als Differenzierungsbasis. Der Autor entwickelt dieses Konzept weiter, indem er neuere gleichheitsrechtliche Dogmatik einbezieht, die sich auf die Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie die freiheitsrechtlichen Eingriffs- und Schrankenfolien stützt. Dadurch entsteht ein Prüfungsmodell, das es ermöglicht, die unbestimmte Formel des „zwingenden Grundes“ in einen klaren Maßstab für die verfassungsrechtliche Bewertung alter und neuer Wahlausschlüsse zu überführen.

      Der Grundsatz allgemeiner Wahl gem. Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG als Prinzip staatsbürgerlicher Egalität