Die Auslegung von Tarifverträgen steht im Spannungsfeld zwischen der Auslegung von Gesetzen und der Auslegung von Rechtsgeschäften. Die gesetzliche Wirkungsweise spricht dafür, die Regeln der Gesetzesauslegung auf Tarifverträge anzuwenden. Die vertragliche Entstehungsweise legt eine rechtsgeschäftliche Auslegung nahe. Ein entsprechender Konflikt besteht bei der Fortbildung von Tarifverträgen. Welche dieser Möglichkeiten die zutreffende ist oder ob ein dritter Weg zur Interpretation von Tarifverträgen beschritten werden muß, erschließt sich anhand der Interpretation von Gesetzen und Rechtsgeschäften. Ein Vergleich der jeweiligen Interpretationsmethoden verdeutlicht Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Die Autorin belegt, daß bei der Auslegung gewählt werden kann zwischen Inhaltsfeststellung oder Inhaltsfestsetzung. Bei allen drei Auslegungsgegenständen hat die Inhaltsfeststellung Vorrang. Durch sie wird der Wille der Schöpfer der Regelung berücksichtigt. Hinsichtlich der Fortbildung von Tarifverträgen zeigt sich, daß Parallelen zur Fortbildung von Gesetzen bestehen.
Sudabeh Kamanabrou Knihy






Das Werk stellt eingehend die Grundlagen für die Gestaltung zivilrechtlicher Verträge dar und behandelt typische Gestaltungsfragen, die in der Praxis auftreten und Gegenstand der anwaltsbezogenen Ausbildung sind. Übersichten und Beispiele verdeutlichen die Gestaltungsprobleme und Lösungsansätze. Die Kapitel zu den einzelnen Gestaltungssituationen schließen jeweils mit einem Vertragsentwurf ab. Das Werk bietet so einen optimalen Einstieg in die Materie der Vertragsgestaltung. Die Neuauflage berücksichtigt u. a. die Änderungen im AGB-Recht zum 1.10.2016, die Änderungen im Kaufrecht zum 1.1.2018 sowie die Folgen des Brexit für die deutsche Limited. Zudem wurde ein Kapitel zur Vertragsgestaltung bei Schenkungen aufgenommen.
Das Arbeitsrecht unterteilt sich in Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht. Der Fokus liegt auf den Teilgebieten des Arbeitsrechts, wobei das Individualarbeitsrecht stark durch das EU-Arbeitsrecht beeinflusst wird, dessen zentrale Regelungsbereiche ausführlich behandelt werden. Grundzüge des Arbeitsverfahrensrechts und Arbeitsschutzrechts werden ebenfalls angesprochen. Der Arbeitnehmerbegriff ist entscheidend, da er den Anwendungsbereich der arbeitsrechtlichen Regelungen definiert. Die Rechtsquellen sind aufgrund der Kollektivverträge vielfältiger als im übrigen Privatrecht, und die Grundrechte spielen im Arbeitsverhältnis eine besondere Rolle. Das Individualarbeitsrecht umfasst das Arbeitsverhältnis von der Begründung bis zur Beendigung, wobei die Vertragsanbahnung, die Rechte und Pflichten sowie das Recht der Leistungsstörungen im Mittelpunkt stehen. Besonders relevant ist die Beendigung durch arbeitgeberseitige Kündigung, da das Arbeitsverhältnis oft die Existenzgrundlage des Arbeitnehmers darstellt. Das kollektive Arbeitsrecht ist durch die Zweispurigkeit der Interessenvertretung geprägt, wobei die Arbeitsbedingungen sowohl von Tarifvertragsparteien als auch von Betriebspartnern gestaltet werden. Es behandelt die Akteure auf kollektiver Ebene, ihre Regelungsinstrumente und Konfliktlösungsmechanismen. Für Bibliotheken gelten abweichende Konditionen; bitte wenden Sie sich an den Vertrieb.
Richtlinien der EU dienen der Rechtsangleichung in den Mitgliedstaaten. Der mit ihnen verbundene Umsetzungsaufwand ist nur gerechtfertigt, wenn sie ein gewisses Maß an Rechtsangleichung bewirken. Sudabeh Kamanabrou untersucht, ob die Richtlinie 1999/70/EG, die die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge durchführt, eine nennenswerte Rechtsangleichung auf dem Gebiet der Kettenbefristungen gewährleistet. Aufgrund der weiten Vorgaben der Rahmenvereinbarung erscheint der Rechtsangleichungserfolg fraglich. Die rechtsvergleichende Untersuchung basiert auf einer Analyse des Kettenbefristungsrechts von fünfzehn Mitgliedstaaten der EU. Sie zeigt auf, welche Regelungsmodelle diese Mitgliedstaaten verwenden und führt zu dem überraschenden Ergebnis, dass für die untersuchten Mitgliedstaaten trotz recht unterschiedlicher Umsetzungsregelungen die Rechtsangleichung im Wesentlichen gelungen ist.
Tarifverträge gelten auf Arbeitnehmerseite nur für Gewerkschaftsmitglieder. In der Praxis erstrecken tarifgebundene Arbeitgeber die tariflichen Arbeitsbedingungen aber durch vertragliche Vereinbarung auf alle Arbeitnehmer ihres Betriebs. Diese Gleichstellungstechnik kann zu erheblichen Problemen führen, wenn sich die Tarifbindung des Arbeitgebers ändert. Sudabeh Kamanabrou schlägt vor, das TVG zu ändern und Tarifverträgen Erga-Omnes-Wirkung zuzuerkennen. Damit wären Tarifverträge auf alle Arbeitnehmer eines tarifgebundenen Arbeitgebers kraft Gesetzes anwendbar; die Probleme der individualrechtlichen Geltungserstreckung würden beseitigt. Die Einführung der Erga-Omnes-Wirkung wirft in erster Linie verfassungsrechtliche Fragen auf. Betroffen sind das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip sowie Freiheitsrechte verschiedener Rechtsträger. Die Untersuchung ist außerdem rechtsvergleichend angelegt. Sie berücksichtigt das Tarifrecht von sechzehn Mitgliedstaaten der EU. Die Länderberichte der Mitautorinnen und Mitautoren bilden dafür die Grundlage.