Das Buch bietet eine umfassende Sammlung von 13 Fällen im Medienrecht, die verschiedene relevante Rechtsgebiete miteinander verknüpfen. Mit ausführlichen Lösungen und praxisnahen Sachverhalten, die häufig bereits juristisch behandelt wurden, eignet es sich ideal zur Vorbereitung auf Abschlussklausuren und mündliche Prüfungen im Schwerpunktfach Medienrecht. Der Autor bringt seine Erfahrungen aus der Medienwirtschaft ein, was die Relevanz und Anwendbarkeit der Fälle unterstreicht. Die Themen umfassen unter anderem Persönlichkeitsrecht, Presserecht und Urheberrecht.
Der Kommentar bietet eine umfassende Erläuterung praxisrelevanter Themen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Seine klare dreigliedrige Struktur ermöglicht eine effiziente Informationssuche. Eine Überblicksebene bietet schnelle Orientierung, während die Standardebene ausführliche Kommentierungen enthält. Vertiefte Recherchemöglichkeiten werden durch zahlreiche Detailebenen unterstützt, die praktische Fallgruppen, weiterführende Hinweise und kritische Stellungnahmen der Bearbeiter umfassen.
Zum Werk Der diesjährige Tagungsband steht ganz im Zeichen der google-spain-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Am 8. April dieses Jahres erklärte der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wegen Verstoßes gegen die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten für ungültig und unterband die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten. Am 13. Mai urteilte er, dass Google als verantwortliche Suchmaschine zur Löschung von personenbezogenen Suchergebnissen verpflichtet ist und lieferte damit eine datenschutzrechtliche Überraschung. Beide Urteile werden ausführlich diskutiert. Auch zur Architektonik des Datenschutzes in den USA und zum Stand der Umsetzung bei der Datenschutz-Grundverordnung wird ausführlich Stellung genommen. Mit Beiträgen von Professor Dr. Matthias Cornils, Professorin Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL. M., Professor of Law Paul M. Schwartz, MdEP Jan Philipp Albrecht, LL. M. und Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig-Holstein. Zielgruppe Für Rechtsabteilungen des privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Landesmedienanstalten, Wissenschaft, Forschung und Lehre.
Mit dem Bedeutungszuwachs des Datenschutzrechts gerät auch das datenschutzrechtliche „Medienprivileg“, d. h. die weitgehende Freistellung von Presse, Rundfunk und Telemedien von datenschutzrechtlichen Anforderungen, unter Druck. Im Zuge der notwendigen Anpassung der deutschen Regelungen an die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist Streit über den zulässigen Umfang dieser Bereichsausnahmen entstanden. Dabei geht es nicht nur um fachliche Details und Notwendigkeiten, die sich aus der Umstellung der Rechtsgrundlagen ergeben. Vielmehr werden grundlegende Auffassungsunterschiede im Verständnis der Funktionsbedingungen von Kommunikationsfreiheit einerseits und der Aufgabe datenschutzrechtlichen Persönlichkeitsschutzes andererseits sichtbar. Matthias Cornils leistet einen Beitrag zu dieser Debatte, indem er die Reichweite der einschlägigen neuen Öffnungsklauseln in Art. 85 DS-GVO vermisst.
Zur Übertragbarkeit der entschädigungsrechtlichen Grundsätze der sogenannten "Steigerungsrechtsprechung" auf die 13. AtG-Novelle
Von rechtlich und wirtschaftlich entscheidender Bedeutung für die Höhe der Enteignungsentschädigung ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Verkehrswertbestimmung, namentlich in Zeiten steigender oder fallender Preise. Die Studie untersucht Inhalt, Bedeutung, Verbindlichkeit und Reichweite der für den Qualitäts- und Bewertungsstichtag greifenden Grundsätze, zumal diejenigen der sogenannten „Steigerungsrechtsprechung“. Sie diskutiert insbesondere ihre verfassungsrechtliche Verankerung im Grundrechtsprinzip der Verkehrswertentschädigung, ihren Geltungsanspruch auch für die Legalenteignung und schließlich ihre Übertragbarkeit auf die Regelung des beschleunigten Atomausstiegs (13. AtG-Novelle) von 2011.
Prof. Dr. Cornils hat in seinem Rechtsgutachten die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Legitimation von Satzungsermächtigungen der Landesmedienanstalten einer genaueren Prüfung unterzogen. Er kommt nach Auswertung einer Fülle von verfassungsgerichtlichen Entscheidungen zum Ergebnis, dass die gesetzlich eingeräumten Satzungsbefugnisse den Landesmedienanstalten Gestaltungsspielräume eröffnen und mit Verordnungsermächtigungen der Exekutive nicht zu vergleichen sind.
Am 22. 10. 2010 hat der Rat der EU eine neue Tierversuchsrichtlinie beschlossen. Sie stellt im Vergleich zu ihrer Vorgängerin strengere Anforderungen an Tierversuche, verwirklicht damit über den - kompetentiell allerdings zweifelhaften - Hebel der Binnenmarktharmonisierung ambitionierte Tierschutzziele, beschränkt aber auch die grundrechtlich in der EU wie im Grundgesetz robust geschützte Wissenschaftsfreiheit. Die Schrift zeigt, dass sie dabei die (unions-)verfassungsrechtlich voreingestellte Rechtsgüter-Balance zwischen Tierschutz und (Gesundheits-) Forschung nicht durchweg wahrt.
Der Kommentar zur EU-Dienstleistungsrichtlinie nimmt Stellung zu allen Fragen, die in Deutschland umstritten sind, aber von allen staatlichen Genehmigungsbehörden und Gerichten beachtet werden müssen. • Welche Bereiche sind betroffen? • Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es gegen mit der Richtlinie nicht mehr konformen Entscheidungen der Genehmigungsbehörden? • Wie sind die Ausnahmen, die die Richtlinie vorsieht und die von „allgemeinem Interesse“ sein müssen, zu interpretieren? Wie sind dabei die „Gründe der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder des Schutzes der Umwelt“ zu bewerten? •Wie funktioniert der europäische Verbund der Verwaltungsbehörden? •Welche Anforderungen gelten im Bereich des Verbraucherschutzes? Ein Team von hochkarätigen Experten aus dem Europarecht, Öffentlichen Recht, Zivilrecht und Arbeitsrecht setzt sich sachkundig mit allen relevanten Fragen auseinander und geht auf die spezifischen Bedürfnisse der Rechtspraxis ein.
Untersuchungen zur Grundrechtsbindung des Ausgestaltungsgesetzgebers
720 stránok
26 hodin čítania
Matthias Cornils untersucht, inwieweit den Freiheitsrechten des Grundgesetzes Normgehalte zugeschrieben werden müssen, welche die Verhaltensspielräume des Gesetzgebers beschränken, ohne daß diese Bindung als prinzipielles Eingriffsverbot im Sinne der herkömmlichen Deutung der Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte begriffen werden kann (Ausgestaltungsbindung). Er begründet, daß es leistungsgrundrechtliche Ausgestaltungsbindungen mit schwächerer Bindungswirkung gibt. Diese Bindungen erfassen aber die Ordnungs-Gesetzgebung nicht ausschließlich, sondern stets zugleich mit der Rechtfertigungslast aus den jeweils betroffenen Grundrechtsprinzipien negativer Freiheit. Der Autor wendet sich auf der Basis eingehender Einzelbetrachtungen der Grundrechtsgarantien der Rundfunkfreiheit, der Vertragsfreiheit, des Eigentums, der Ehe, der Vereinigungsfreiheit und des effektiven Rechtsschutzes gegen die verbreitete Auffassung, derzufolge alle oder einige Grundrechte mehr oder weniger weitgehend durch den Gesetzgeber inhaltlich geprägt würden. Gegen den Vorschlag einer einheitlichen Deutung aller Grundrechtsgehalte als Prinzipien wird eingewandt, daß die auf die Schaffung von Freiheits-Ausübungsvoraussetzungen gerichtete Ausgestaltungspflicht des Gesetzgebers nicht die für Optimierungsgebote charakteristische Finalität aufweist und daher in einer anderen normtheoretischen Struktur rekonstruiert werden muß.