Die 4. Auflage des Kommentars zum Besitzrecht ist eine Überarbeitung des Werkes von Emil W. Stark, das vor 15 Jahren erschienen ist. In dieser Zeit ist das Zivilgesetzbuch mehrfach revidiert worden und es sind einige auch für das Besitzrecht relevante Gesetze in Kraft getreten. Zu erwähnen sind unter anderem Änderungen im Personen- und Erwachsenenschutzrecht, im Immobiliarsachenrecht und im Besitzrecht selbst. Dort wurde im Zusammenhang mit der Einführung des Kulturgütertransfergesetzes der Rechtsschutz des früheren Besitzers erweitert und ein Rückforderungsrecht für abhandengekommene Kulturgüter (Art. 934 Abs. 1bis ZGB) eingefügt, das ein neues Kapitel in der Kommentierung zu Art. 934 ZGB erforderlich machte. Mit der Einführung der Schweizerischen Zivilprozessordung wurde zudem eine Überarbeitung der Verfahrensfragen des Besitzrechts notwendig. Das Werk wurde ausserdem im Licht der neueren Rechtsprechung und Literatur aktualisiert.
Barbara Lindenmann Knihy




In der schuldrechtlichen Doktrin wird verschiedentlich auf Widersprüche zwischen dem Haftungsprivileg des gutgläubigen Besitzers von Art. 938 ZGB und den bereicherungsrechtlichen Regeln hingewiesen. Während der gutgläubige Besitzer, der eine fremde Sache gemäss seinem vermuteten Recht gebraucht und nutzt, dem Berechtigten nach Art. 938 Abs. 1 ZGB keinen Ersatz schuldet, muss der Kondiktionsschuldner nach Art. 62 Abs. 1 OR dem Gläubiger auch die gezogenen Nutzungen erstatten. Bei der Rückabwicklung ungültiger synallagmatischer Verträge führt die Anwendung von Art. 938 ZGB auf die gezogenen Nutzungen zu unsachgemässen Resultaten. Die mit dem Haftungsprivileg des gutgläubigen Besitzers von Art. 938 ZGB verbundenen Widersprüche sind Thema der vorliegenden Arbeit. Im ersten Teil wird der historische Ursprung der besitzesrechtlichen Verantwortlichkeitsregeln näher betrachtet, dann wird die Verantwortlichkeit des Besitzers in den Nachbarländern Deutschland, Österreich und Frankreich dargestellt. Zuletzt wird auf die Entstehungsgeschichte des Art. 938 ZGB eingegangen. Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem Anwendungsbereich, den Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des Art. 938 ZGB. Ausgehend von den gefundenen Ergebnissen werden Widersprüche und deren Lösungsmöglichkeiten erörtert.
Das Repetitorium soll einen Überblick über die wichtigsten Gebiete des römischen Privatrechts geben. Neben dem Sachenrecht bilden das allgemeine und das besondere Vertragsrecht einen thematischen Schwerpunkt. Besondere Bedeutung wird dabei den Definitionen grundlegender privatrechtlicher Institutionen zugemessen, welche sich auch in modernen Zivilrechtskodifikationen wiederfinden. Zahlreiche Fallübungen und Beispiele versetzen den Leser in die Lage, das begriffliche Instrumentarium des römischen Rechts sicher zu handhaben und ein Gefühl für die Strukturen und Zusammenhänge zu entwickeln. Die 2. Auflage entspricht inhaltlich weitgehend der Vorauflage. Bei der Überarbeitung wurde das Hauptgewicht auf die möglichst klare und leicht verständliche Darstellung des Stoffes gelegt.
Erfolg im Jurastudium - Repetieren mit System! Die 'Repetitorien Recht' basieren auf einem Lernkonzept, das durch die erfahrenen Lehrmittelspezialisten des AKAD Verlags entwickelt wurde. Kompetente Fachautorinnen und Fachautoren garantieren juristische Praxis- und Prüfungsnähe. Im Vordergrund stehen folgende Ziele: -Repetition vor Prüfungen: Die systematische Kurzdarstellung des Stoffs wird ergänzt mit zahlreichen Beispielen, Grafiken, Verweisen auf die Gerichtspraxis (zum Teil mit Kurzbeschreibungen) sowie Repetitionsfragen / Übungsfällen mit Lösungsskizzen -Evaluation von allfälligen Wissens- und Verständnislücken, die dank Verweisen auf die Fachliteratur zielgerichtet geschlossen werden können -Vorbereitung auf Vorlesungen, Literaturstudium und Arbeit an Falllösungen dank kurzem, klar strukturiertem Überblick Das Repetitorium soll einen Überblick über die wichtigsten Gebiete des römischen Privatrechts geben. Neben dem Sachenrecht bilden das allgemeine und das besondere Vertragsrecht einen thematischen Schwerpunkt. Zahlreiche Fallübungen und Beispiele versetzen den Leser in die Lage, das begriffliche Instrumentarium des römischen Rechts sicher zu handhaben und ein Gefühl für dessen Strukturen und Zusammenhänge zu entwickeln.