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Vasileios Petropoulos

    Die Berücksichtigung des Opferverhaltens beim Betrugstatbestand
    Der strafrechtliche Schutz des Kapitalmarkts vor Manipulationshandlungen nach schweizerischem und EU-Recht
    Die strafrechtliche Bewertung der Affekttat
    • Diese Arbeit bezieht sich auf die normal psychologische affektive Erregung, welche bei Tatbestandserfüllung strafrelevant wird. Dem Dispositionscharakter des Affekts wird bei den verschiedenen Stufen des Straftatbestands Rechnung getragen. Der erste Teil widmet sich der Bestimmung der Affektnatur als Disposition. Im zweiten Teil wird die Zurechnungsstruktur des Übernahmeverschuldens auf die Affekttat angewendet. Im dritten Teil werden verschiedene Ansichten der Lehre zur strafrechtlichen Bewertung des Vorverschuldens des Affekttäters kritisch betrachtet. Den Kern der Untersuchung bildet der vierte Arbeitsteil, in dem die affektive Erregung anhand der strafrechtlichen Tatbestandstruktur zum Täterverhalten zugeschrieben wird. Dabei wird der Einfluss der affektiven Erregung auf die Feststellung des Vorsatzes sowie der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Täters, als Schuld im engeren Sinne und als präventive Bestrafungsnotwendigkeit, betrachtet. So lässt sich der Intensitätsgrad der affektiven Erregung mit Hilfe von Indikatoren auf dem strafrechtlichen Tatbestandsschema ad hoc zuschreiben.

      Die strafrechtliche Bewertung der Affekttat
    • Im Zentrum der Publikation steht die vergleichende Darstellung der Straftatbestände der Kursmanipulation in Art. 161bis StGB und des deutschen und griechischen Marktpreismanipulationstatbestands; letzterer ist eine Folge der europäischen Richtlinie 2003/6/EG. Verglichen mit dem Schutzbereich der Richtlinie 2003/6/EG erfasst die schweizerische Strafnorm erheblich weniger Handlungen. Ihre geringe praktische Anwendung - Folge ihres gesetzlichen Wortlauts bzw. ihrer Entstehungsgeschichte - hat viele Theoretiker dazu veranlasst, neben dem neuen Finanzmarktrecht von der Notwendigkeit einer Reformierung des Art. 161bis StGB auszugehen. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, dass der grösste Teil der Manipulationen, die nach deutschem und griechischem Recht strafrechtlich verfolgt werden, nach schweizerischem Recht innerhalb der Selbstregulierung der Börse behandelt wird. Auch werden die dogmatischen Schwächen betont, die in den detaillierten deutschen und griechischen Strafnormen in Betracht kommen. Dabei steht der Autor - im Rahmen einer kurzen Betrachtung des neuen schweizerischen Finanzmarktrechts, das die Manipulationen innerhalb der Selbstregulierung der Börse ausreichend behandelt - einer Erweiterung des Anwendungsbereichs des Straftatbestands gemäss Art. 161bis skeptisch gegenüber.

      Der strafrechtliche Schutz des Kapitalmarkts vor Manipulationshandlungen nach schweizerischem und EU-Recht
    • Das Betrugsdelikt wird öfters als Beziehungsdelikt bezeichnet, weil das Opfer in einem besonderen, nahen Verhältnis zu dem Täter steht. Die Berücksichtigung des Opferverhaltens im Betrugstatbestand kann deswegen zu einer milderen Täterbestrafung führen. Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit den Ansichten der Victimodogmatik und versucht das Opferverhalten mittels eines 'Fuzzy'-Gedankens auf der Ebene der Strafzumessung zu berücksichtigen.

      Die Berücksichtigung des Opferverhaltens beim Betrugstatbestand