Bookbot

Margret Hamm

    Lebensunwert - zerstörte Leben
    Ausgegrenzt! Warum?
    Ausschluss und „Euthanasie“ gestern - Sterbehilfe und Teilhabe heute
    • Initiiert vom „Bund der ‚Euthanasie‘-Geschädigten und Zwangssterilisierten“, wurden in den zurückliegenden Jahren Interviews mit zahlreichen Überlebenden geführt, die Ausschluss und Zwangssterilisation in der Zeit des Nationalsozialismus selbst erlitten haben, ebenso wie mit Angehörigen von Opfern der NS-„Euthanasie“, deren Familienmitglieder ermordet worden waren. Die Autorinnen und Autoren des Bandes haben sich jeweils einem Schicksal zugewandt und die Lebens- und Leidenswege von als „lebensunwert“ Stigmatisierten nachgezeichnet und dabei ebenso differenzierte Herangehensweisen gewählt wie individuelle Perspektiven eingenommen. Ergänzt werden die biografischen Beiträge um wissenschaftliche Essays zu Themen wie dem Ehegesundheitsgesetz, zu Denunziation, Traumata, Ausschluss und Teilhabe, Sterbehilfe und Triage.

      Ausschluss und „Euthanasie“ gestern - Sterbehilfe und Teilhabe heute
    • Ausgegrenzt! Warum?

      Zwangssterilisierte und Geschädigte der NS-„Euthanasie“ in der Bundesrepublik Deutschland

      Jahrzehntelang hatten die Opfer von Zwangssterilisation und „Euthanasie“ geschwiegen. Erst viele Jahre nach ihrer Verfolgung im NS-Staat fanden einige von ihnen die Kraft, die Stimme zu erheben und für ihre Anerkennung zu kämpfen. Als sie 1987 den Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten gründeten, konnten sie ihre Interessen erstmals politisch und gesellschaftlich vernehmbar vertreten. Doch ihre Aktivitäten stießen auf Widerstände, da Mechanismen und Strukturen der Ausgrenzung die NS-Zeit überdauert hatten. Denkmuster von „lebensunwertem“ Leben wirkten über Jahrzehnte in der Bundesrepublik fort – und behaupten sich bis in die Gegenwart.

      Ausgegrenzt! Warum?
    • Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 trat am 1.1.1934 in Kraft. Ca. 350 000 Menschen wurden auf der Grundlage dieses Gesetzes zur „Reinerhaltung der Rasse“ und zur „Reinigung des Volkskörpers“ ihrer Fortpflanzungsfähigkeit durch Zwangssterilisation beraubt. Nach 1939 wurden ca. 300 000 Menschen als „lebensunwert“ stigmatisiert und durch die verschiedenen „Euthanasie“-Maßnahmen wie Gas, Injektionen und gezieltes Verhungernlassen ermordet. Dieses Gesetz, das Hunderttausenden Opfern physisches und psychisches Leid brachte, ganze Familien auch nach dem Ende des NS-Regimes weiter stigmatisierte und ausgrenzte, muss endlich nach über 70 Jahren aufgehoben und für nichtig erklärt werden, denn dieses Gesetz wurde 1974, soweit es als Bundesrecht fortgalt, nicht aufgehoben, sondern lediglich außer Kraft gesetzt. Nur die Aufhebung und eine Nichtigerklärung dieses Gesetzes bedeuten für die Überlebenden und ihre Familien die Rehabilitation.

      Lebensunwert - zerstörte Leben