Die jüngste Rechtsprechung des EuGH zur europäischen Niederlassungsfreiheit eröffnet den Unternehmensgründern die freie Wahl des Gesellschaftsstatuts. Gerade Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), die bisher vorwiegend in der Rechtsform der deutschen GmbH organisiert sind, stehen zunehmend vor der Frage, ob sie zukünftig als englische Limited, als französische S. A. R. L., als spanische S. L. N. E. oder als italienische s. r. l. firmieren. Der europaweite Wettbewerb um die attraktivsten Rahmenbedingungen lässt daher immer mehr Stimmen laut werden, die das deutsche Mindeststammkapitalsystem kritisch hinterfragen und alternative Gläubigerschutzkonzepte propagieren. Vor diesem Hintergrund untersucht das Werk Aufgabe und Bedeutung des Stammkapitals im deutschen GmbH-Recht. Hierbei zeigt sich, dass dieses sowohl tatsächliche wie bilanzielle Funktionen besitzt. Nach einer Darstellung funktional vergleichbarer Institute anderer europäischer Rechtsordnungen entwickelt der Autor einen eigenständigen Reformvorschlag, der eine Absenkung der Gründungsbelastungen – dem Hauptgrund für ein Abwandern in ausländische Gesellschaftsformen – mit einer Verbesserung der Gläubigerschutzfunktion verbindet.
Christoph Schärtl Knihy


Die Anerkennung ausländischer Urteile bereitet insbesondere dann Schwierigkeiten, wenn der Urteilsstaat staatsorganisatorisch nicht als Zentralstaat, sondern als Staatenverbindung ausgestaltet ist. Gemäß §328 I Nr. 1 ZPO können im Inland nämlich nur solche gerichtlichen Entscheidungen Anerkennung finden, bei denen das ausländische Gericht die Internationale Anerkennungszuständigkeit besitzt, also bei hypothetischer Anwendung der inländischen Regeln der Internationalen Entscheidungszuständigkeit zur Entscheidung berufen wäre („Spiegelbildprinzip“). Hier stellt sich die - gerade im Rechtsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika bisher heftig umstrittene - Frage, was unter dem Begriff „Staat“ im anerkennungsrechtlichen Sinn zu verstehen ist. Christoph Schärtl entwickelt einen eigenständigen, auf alle Arten von Staatenverbindungen gleichermaßen anwendbaren und dogmatisch begründbaren Lösungsansatz: Maßgeblich ist demnach die Ableitung der staatlichen Hoheitsgewalt von einem gemeinsamen Souverän. Der Autor verdeutlicht die praktische Handhabbarkeit dieses Lösungsansatzes am Beispiel der USA, in welchen die einzelnen Bundesstaaten eine weitgehende Unabhängigkeit genießen und eigene Einzelstaatengerichtssysteme geschaffen haben.