Das sind Worte des Wahnsinns einer gepeinigten Seele, es sprudelt nur so aus mir heraus wie das Mittagessen einer mager süchtigen Crackhure. Keine pseudoromantischen Phrasen und falsches Gesülze, einfach Gedanken, die auf Papier projeziert wurden. Meine Gedanken und Ansichten. Eine Sammlung an Gedichten für Verirrte im Labyrinth des Lebens.
Mit der vorliegenden Festschrift gratulieren die Autorinnen und Autoren dem deutschen Völker- und Staatsrechtler Ulrich Fastenrath zur Vollendung seines 70. Lebensjahres. Die Beiträge seiner akademischen Weggefährten und Schüler behandeln ein Themenspektrum, das so vielfältig ist wie die Interessengebiete des Jubilars: Sie kreisen um Fragen des Völkerrechts, der Menschenrechte, des Europarechts, des Verfassungsrechts und der Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen Rechtsordnungen. Zwei persönlich gehaltene Beiträge über das Wirken des langjährigen Inhabers des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Juristischen Fakultät der TU Dresden und ein Erfahrungsbericht zur interdisziplinären Lehre im Dresdner Studiengang „Internationale Beziehungen“ runden den Inhalt der Festschrift ab.
Die interdisziplinäre Beschäftigung mit dem Begriff und dem Vorgang der Interpretation steckt noch in den Kinderschuhen. Abgesehen von wenigen Ausnahmen ist bisher wenig versucht worden, die verschiedenen Aspekte des Themas systematisch aus der Sicht unterschiedlicher Wissenschaftsdisziplinen zu behandeln. Das ist umso erstaunlicher, als – offen oder verdeckt – in allen Bereichen der Wissenschaft interpretiert wird. Interpretation ist damit ein interdisziplinärer Forschungsgegenstand par excellence. Die interdisziplinäre Tagung „Interpretatio mundi – Wie deuten die Wissenschaften ihre Welt?“ vom 26. bis 28. Juni 2008 an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden führte zahlreiche jüngere Wissenschaftler aus einem Dutzend Disziplinen zusammen, die sich auf der Grundlage eines einheitlichen Fragenkatalogs mit dem Begriff, dem Gegenstand, dem Vorgang und den Grenzen der Interpretation sowie ihrem jeweiligen Stellenwert für die jeweilige Disziplin auseinandersetzten. Die in diesem Band enthaltenen Schriftfassungen der auf der Tagung gehaltenen Vorträge berücksichtigen den Inhalt der engagiert geführten Diskussionsrunden sowie der in Form eines World Café geführten Abschlussdiskussion.
Thomas Groh entwickelt in seiner Arbeit eine Alternative zu der herkömmlichen, auf der Dichotomie zwischen Auslegung und Anwendung basierenden Beschreibung der Auslegungsbefugnis des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren. Den mit der Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Vorabentscheidungsverfahren verfolgten Zielen stellt er gemeinschaftsrechtliche Vorgaben gegenüber, die gegen eine Vorlage an den EuGH sprechen. Soweit den Zielen dabei größeres Gewicht zukommt, ist ein gemeinschaftsrechtliches Auslegungsbedürfnis anzuerkennen, das Grund und Grenze der Auslegungsbefugnis des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren ist. Auf der Grundlage eines über traditionelle Lehren hinausgreifenden methodologischen Ansatzes analysiert er sodann das Instrumentarium der gemeinschaftsrechtlichen Interpretationsmethodik. Mit dessen Hilfe zeigt er, daß die von ihm entwickelte zielorientierte Konzeption der Auslegungsbefugnis des EuGH methodengerecht als zutreffende Bedeutung von Art. 234 Abs. 1 EGV bestimmt werden kann.