Large Electric Power Stations: Their Design and Construction, With Examples of Existing Stations
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Leitfaden für Geprüfte und Prüfer
»Prüfer P: Was ist A? Kandidat K: schweigt Prüfer P: Was ist B? Kandidat K: schweigt Prüfer P: Erklären Sie mir den Unterschied zwischen A und B! Der Leser wird mit mir darin übereinstimmen, daß die dritte Frage bösartig ist.« Mit Witz und Pointe führt Prof. Klingenberg durch das Drama der mündlichen Prüfung und zeigt, daß es dabei viel zu lachen gibt: Im Kampf der Heroen treffen Intelligenztester auf Auswendiglerner, Pokerfaces auf Spekulierer. Die humorvollen Schilderungen zeugen von Menschenkenntnis und scharfer Beobachtungsgabe, geschöpft aus dem Erfahrungsschatz jahrzehntelanger Unterrichtspraxis. Ein unterhaltsamer Leitfaden, der zur Selbsterkenntnis und zum Schmunzeln einlädt. Pflichtlektüre für Schüler, Lehrer, Professoren, Studentinnen und Studenten. Ideal geeignet als Geschenk für »Geniale Anwender« nach einer bestandenen Prüfung oder als Trost und Ermunterung für Gestrauchelte. Bibliophile Geschenkausgabe. In Leinen gebunden (blau), fadengeheftet, mit Goldprägung und Lesebändchen. Nur in der gebundenen Ausgabe enthalten: Anhang (»Gedanken zur Pädagogik« von Georg Klingenberg) und Register.
Das rechtliche Instrumentarium im Zusammenhang mit der Sklavenflucht ist vor allem am Ziel der Ruckholung und Ruckstellung orientiert. Neben die private Verfolgung durch den dominus trat der Aufbau einer staatlichen Ruckholorganisation. Gegen Per- sonen, die fluchtigen Sklaven Unterschlupf boten (oft zum eigenen Vorteil, um deren Arbeitskraft zu nutzen), wurden delikts- und strafrechtliche Sanktionen entwickelt. Die Juristen mussten die Frage des Besitzes am servus fugitivus klaren; ebenso die Frage, wie von entlaufenen Sklaven vorgenommene Handlungen und Rechtsgeschafte (z.B. Kauf und Verkauf von Sachen) zu beurteilen sind; andere Texte befassen sich damit, ob und in welchem Ausmass im Rahmen von verschiedenen Rechtsverhaltnissen fur das Entlaufen eines Sklaven zu haften ist. Auch nach Ruckkehr oder Ruckstellung behalt der einmal entlaufene Sklave die rechtliche Qualifikation servus fugitivus. Bei Verkaufen von Sklaven muss die Fluchtneigung (zusammen mit anderen bestehenden Mangeln wie z.B. Krankheiten) kundgemacht werden, ansonsten ist der Kaufer zur Wandlung (Ruckabwicklung des Kaufes) oder Preisminderung berechtigt.