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Doris Wakolbinger

    Weibliche Genitalverstümmelung
    Was heißt denn hier normal?
    • Die Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG führten in Österreich zu einer umfassenden Neuregelung des Gleichbehandlungsrechts. Die Autorin behandelt neben spezifischen Detailfragen des Gleichbehandlungsgesetzes auch grundlegende Aspekte des Kultur- und Staatskirchenrechts aus verschiedenen Perspektiven. Sie bietet eine detaillierte Begriffsbestimmung und -abgrenzung der geschützten Merkmale. Ein zentrales Thema ist die Frage, ob der Begriff der Weltanschauung im Sinne der Richtlinien auch politische und ideologische Überzeugungen umfasst. Zudem werden erstmals Thesen zur Einordnung „problematischer“ Weltanschauungen aufgestellt, die Rechtslage bei der Kollision mehrerer geschützter Merkmale analysiert und Prüfungsschemata zur unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung entwickelt. Ein besonderes Augenmerk gilt der Ausnahmebestimmung des § 20 GlBG und deren Vorgaben durch die Richtlinien. Angesichts der hohen Anzahl an Beschäftigten in den Kirchen in Österreich konzentriert sich die Analyse auf religionsgemeinschaftliche Arbeitgeber, die durch § 20 Abs 2 GlBG und Art 4 Abs 2 der Richtlinie 2000/78/EG privilegiert sind. Die Ermächtigung des Art 4 Abs 2 wird besonders hervorgehoben, da sie es Kirchen und ähnlichen Organisationen erlaubt, von ihren Mitarbeitenden Loyalität und Aufrichtigkeit im Einklang mit dem Ethos der Organisation zu verlangen.

      Was heißt denn hier normal?
    • Weibliche Genitalverstümmelung

      • 126 stránok
      • 5 hodin čítania

      Die weibliche Genitalverstümmelung, von der weltweit mehr als 130 Millionen Frauen beziehungsweise Mädchen betroffen sind, wird aus Gründen der Migration zunehmend öffentlich diskutiert. Dieser Debatte steht immer noch große Unwissenheit und Tabuisierung entgegen. Bevor man lang gewachsene kulturelle Traditionen als „barbarisch“ und „menschenverachtend“ abtut, sollte man einen Blick hinter die Kulissen wagen. Die vorliegende Publikation möchte daher zu einer differenzierten Betrachtungsweise verhelfen und gleichzeitig zur Abschaffung der weiblichen Genitalverstümmelung beitragen, denn ihre Anwendung stellt einen klaren Bruch der Menschenrechte dar und zieht vielerorts straf- und asylrechtliche Konsequenzen nach sich. Die Autorin Frau Doris Wakolbinger studiert Rechtswissenschaften mit Studienschwerpunkt Frauenrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Seit Herbst 2005 ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin ohne Diplom am Institut für Österreichische und Deutsche Rechtsgeschichte tätig.

      Weibliche Genitalverstümmelung