Bookbot

Marianne Johanna Lehmkuhl

    1. január 1966
    Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
    Fälle und Lösungsmuster zum materiellen Strafrecht
    Unternehmensverteidigung und Prävention im Strafrecht
    Verhandlungen des Zwanzigsten Österreichischen Juristentages Salzburg 2018
    Die Wiedergutmachung im österreichischen Strafrecht
    Das Unternehmen im Brennpunkt nationaler und internationaler Strafverfahren
    • Der Band enthält die Vorträge renommierter Praktiker und Rechtswissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz der Unternehmensstrafrechtlichen Tage, die sich rechtsvergleichend und aus verschiedenen Perspektiven den verfahrensrechtlichen Herausforderungen für Unternehmen widmen. Besondere Aufmerksamkeit erfuhren dabei die Suche nach übergreifenden, einhegenden Rechtsprinzipien sowie die Verfahrens- und Vertretungsrechte des Verbandes. Auch rechtspolitisch kontroverse Instrumente wie Whistleblowing und interne Ermittlungen wurden eingehend behandelt. Themenübergreifend wurden dabei nicht nur unterschiedliche Ansätze und Rechtslagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz deutlich, sondern auch Möglichkeiten und Desiderata im Umgang mit den Herausforderungen mehrgleisiger, multidisziplinärer Sanktions- und Aufsichtsverfahren. Mit Beiträgen von Magdalena Heyder, Heiner Hugger, Christoph Knauer, Cathrine Konopatsch, Flavio Romerio, Helmut Satzger, Thomas Schröder, Stefan Schumann, Gerson Trüg, Bernhard Weratschnig

      Das Unternehmen im Brennpunkt nationaler und internationaler Strafverfahren
    • Das Gutachten des 20. Österreichischen Juristentages 2018 in Salzburg behandelt die seit dem 1.1.2006 bestehende Verantwortlichkeit von Verbänden im österreichischen Recht, insbesondere im allgemeinen gerichtlichen Strafrecht und im Finanzstrafrecht. Die Einführung der strafrechtlichen Verbandsverantwortlichkeit stellt einen Paradigmenwechsel dar, da der Grundsatz „societas non delinquere potest“ durchbrochen wurde. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser Verantwortlichkeit war von Anfang an umstritten, jedoch wurde sie in einem Erkenntnis des VfGH im Dezember 2016 als nicht verfassungswidrig eingestuft. Aktuell liegt auch ein Gesetzesprüfungsantrag des Bundesverwaltungsgerichts zu § 99d BWG vor. Überraschenderweise spielt die Verbandsverantwortlichkeit in der strafrechtlichen Praxis nicht die erwartete Rolle. Daher untersucht die Abteilung Strafrecht interdisziplinär verschiedene Aspekte der Verbandsverantwortlichkeit, einschließlich dogmatischer Probleme wie die Anwendbarkeit des VbVG auf Gebietskörperschaften und die Konsequenzen von Rechtsirrtümern. Auch die Sanktionen, insbesondere die Berechnung der Verbandsgeldbuße, sowie verfahrensrechtliche Aspekte wie das Opportunitätsprinzip und die Anwendbarkeit von Verfahrensrecht werden analysiert. In den Vorträgen werden erfahrene Praktiker und ein Legist die praktische Seite des Themas beleuchten, einschließlich der Resozialisierung von Verbänden im Finanzstrafrecht.

      Verhandlungen des Zwanzigsten Österreichischen Juristentages Salzburg 2018
    • Neue Anforderungen an das Risikomanagement durch das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz Generationen von Juristen wuchsen mit dem Grundsatz heran, dass Unternehmen nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können. Mit Inkrafttreten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) am 1.1.2006 verliert dieser Grundsatz seine Gültigkeit. In diesem Zusammenhang gewinnt das Risikomanagement, gewissermaßen als komplementärer Bereich der Unternehmensverantwortlichkeit, weiter an Bedeutung. Vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage muss dieses Segment des Unternehmensmanagements seinen Blick nun auch auf die Prävention von ”strafrechtlichen Schäden“ lenken. Dargestellt am Beispiel von Krankenanstalten, behandelt dieser Band die Voraussetzungen, die prozessualen Aspekte und entwickelt mögliche Präventionsstrategien sowie konkrete Handlungsanweisungen.

      Unternehmensverteidigung und Prävention im Strafrecht
    • Mit Falllösungsschemata. Maximale Stoffabdeckung (AT, BT) bei optimaler Stoffkonzentration * Lebensnähe der Fälle statt Lehrbuchkriminalität * Klarheit der Falllösungsschemata und Beweglichkeit im Falllösungsdenken * Falllösungen auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Judikatur * Falllösungsschemata als Poster zum Herausnehmen

      Fälle und Lösungsmuster zum materiellen Strafrecht