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Matthias Jestaedt

    1. január 1961
    Verhältnismäßigkeit
    Verfassungsentwicklung I
    Verfassungsentwicklung II
    Demokratieprinzip und Kondominialverwaltung
    Grundrechtsentfaltung im Gesetz
    Das entgrenzte Gericht
    • Das entgrenzte Gericht

      Eine kritische Bilanz nach sechzig Jahren Bundesverfassungsgericht

      • 426 stránok
      • 15 hodin čítania
      4,1(12)Ohodnotiť

      Während die Unzufriedenheit mit Politikern und Parteien zunimmt, bleibt die Beliebtheit des Bundesverfassungsgerichts ungebrochen. Urteile wie zum Lissabon-Vertrag, zur Onlinedurchsuchung oder zur Höhe der Hartz-IV-Sätze werfen jedoch die Frage auf, inwiefern die Karlsruher Richter bisweilen die Grenzen ihrer institutionellen Zuständigkeit überschreiten. Anläßlich des 60. Jahrestags der Eröffnung des Bundesverfassungsgerichts unternehmen vier renommierte Juristen daher den Versuch einer wissenschaftlichen Kritik an Deutschlands beliebtestem Verfassungsorgan.

      Das entgrenzte Gericht
    • Grundrechtsentfaltung im Gesetz

      Studien zur Interdependenz von Grundrechtsdogmatik und Rechtsgewinnungstheorie

      Durch die Handhabung der Grundrechte in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts und die begleitende Grundrechtsdogmatik haben diese erheblich an Bedeutung gewonnen. Dies führt jedoch zu einem Bedeutungsverlust des Gesetzesrechts. Aktuelle Versuche, dem Gesetz seine Selbständigkeit zu bewahren und die Rolle des Gesetzgebers zu sichern, setzen auf Kurskorrekturen mittels Grundrechtsdogmatik oder -theorie. Dies betrifft die Deutung der Grundrechte als Rahmenrecht oder Wertordnung sowie deren Sicht als 'Regeln' und 'Prinzipien'. Das immense 'Grundrechtswachstum' ist jedoch nicht nur eine Folge dogmatischer Konstruktionen, sondern auch stark beeinflusst durch die Wahl des rechtstheoretischen und methodologischen Rahmens. Hier liegt eine notwendige Remedur: Die Durchsetzungsmächtigkeit der Grundrechte erfordert deren Vorrang vor anderem, unterverfassungsgesetzlichem Recht. Dieser Vorrang setzt voraus, dass die Rechtsebenen – insbesondere Verfassungsnorm und Gesetzesnorm – strikt getrennt werden. Aktuelle Grundrechtsauslegungen schaffen dies jedoch nur unzureichend, da die Stufung und Arbeitsteilung im Rechtserzeugungsprozess nicht reflektiert werden und die Erkenntnisanteile von den Setzungsanteilen bei der Anwendung von (Grund-)Rechtsnormen nicht getrennt werden.

      Grundrechtsentfaltung im Gesetz
    • Verfassungsentwicklung II

      Verfassungsentwicklung durch Verfassungsgerichte. Deutsch-Japanisches Verfassungsgespräch 2017

      Der Band dokumentiert das Deutsch-Japanische Verfassungsgespräch 2017, welches knapp 30 deutsche und japanische Staatsrechtslehrer geführt haben. Er schließt thematisch an das Deutsch-Japanische Verfassungsgespräch 2015 („Verfassungsentwicklung I“) an, das sich mit der Verfassungsentwicklung unter den Aspekten von Verfassungsinterpretation, Verfassungsänderung und Verfassungswandel beschäftigt hatte. In dem vorliegenden Band steht der institutionelle Aspekt der Aktualisierung einer Verfassung durch die Verfassungsgerichtsbarkeit und die damit einhergehenden Eigenarten der Verfassungsentwicklung im Vordergrund. Themenschwerpunkte bilden die Dichotomie von integrierter und isolierter Verfassungsgerichtsbarkeit, das informelle Handeln der Verfassungsgerichtsbarkeit, die Urteilsverfassungsbeschwerde, die verfassungskonforme Auslegung, die Reaktionsweisen des Gesetzgebers sowie Rolle und Wirkung unterschiedlicher Spruchkörper für und auf verfassungsgerichtliche Entscheidungen.

      Verfassungsentwicklung II
    • Verfassungsentwicklung I

      Auslegung, Wandlung und Änderung der Verfassung. Deutsch-japanisches Verfassungsgespräch 2015

      Japan und Deutschland haben von jeher einen intensiven (Verfassungs-)Rechtsdialog gepflegt. Sosehr dabei gerade von japanischer Seite immer wieder das deutsche Modell eines jurisdiktionellen Verfassungsstaates als Referenz genommen wird, so wenig darf übersehen werden, dass nicht zuletzt durch die völlig unterschiedlichen Verfassungsgerichtssysteme einerseits und die Verfassungsänderungspraxis andererseits die Aktualisierung und Fortschreibung der jeweiligen Verfassung sehr unterschiedliche theoretische Konzepte und praktische Wege hervorgebracht haben. Im Rahmen des Deutsch-Japanischen Verfassungsgesprächs 2015 wurden die Übereinstimmungen, Kontraste und Spannungen in Sachen „Verfassungsentwicklung“ von Staatsrechtler(inne)n von 13 japanischen und 12 deutschen Rechtsfakultäten in Tokio herausgearbeitet und diskutiert. Das Deutsch-Japanische Verfassungsgespräch 2017, welches ebenfalls dokumentiert werden wird, wird sich unter dem Titel „Verfassungsentwicklung II“ der institutionellen Seite, sprich: der Verfassungsentwicklung durch Verfassungsgerichte zuwenden.

      Verfassungsentwicklung I
    • In der ausdifferenzierten Welt des heutigen Rechts erscheint es wie ein Wunder, mit der Verhältnismäßigkeit über einen Grundsatz zu verfügen, der die Grenzen der Rechtsgebiete und Rechtsordnungen genauso überschreitet wie die Zuständigkeiten der nationalen, supranationalen und internationalen Gerichte. Verhältnismäßigkeit ist ein materiell wirkendes Prinzip und figuriert zugleich als ein Prüfungs- und Kontrollverfahren im Gewaltenteilungsverhältnis. Den hohen Ansprüchen und Erwartungen an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nachzugehen und seine Tragfähigkeit auszuloten, ist Anliegen dieses Bandes. Welches sind die unausgesprochenen Voraussetzungen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung? Wo liegen deren Stärken, wo aber auch deren Schwächen? Wie wirkt der Grundsatz in den einzelnen Rechtsgebieten und den jeweiligen Institutionen-Arrangements? Mit der hohen praktischen Erfahrung im Umgang mit Verhältnismäßigkeit kontrastiert eine unverkennbare theoretische Unterbilanz der Verhältnismäßigkeit als Rechtsgrundsatz.

      Verhältnismäßigkeit
    • Hans Kelsen und die deutsche Staatsrechtslehre

      Stationen eines wechselvollen Verhältnisses

      • 289 stránok
      • 11 hodin čítania

      Der Band dokumentiert eine Tagung, die sich am 11. und 12. Oktober 2011 in der Carl Friedrich von Siemens Stiftung dem wechselvollen Umgang der deutschen Staatsrechtslehre mit Hans Kelsen (1881-1973) gewidmet hat. Fünf diskursleitende Annäherungsweisen wurden für ein Urteil über Rezeption und Rejektion von Lehre und Person Kelsens in der und durch die deutsche Staatsrechtslehre gewählt: Kelsen als Diskurspartner während der Weimarer Zeit, Kelsen als Stein des Anstoßes in den ersten Jahrzehnten der bundesrepublikanischen Staatsrechtslehre, Kelsen durch die autobiographische Brille herausragender Nachkriegsstaatsrechtslehrer, die posthume Wiederentdeckung Kelsens seit Mitte der Achtziger Jahre sowie der heutige Umgang der Staatsrechtslehre mit einem ihrer Klassiker. Mindestens so sehr wie das Phänomen Kelsen stand die Reflexion über Aufgabe, Entwicklung und Selbstverständnis der Staatsrechtslehre im Fokus.

      Hans Kelsen und die deutsche Staatsrechtslehre
    • Rechtswissenschaftstheorie

      • 205 stránok
      • 8 hodin čítania

      Die Rechtswissenschaft wird traditionell in die drei „Säulen“ des bürgerlichen, öffentlichen und Strafrechts sowie in dogmatische und Grundlagenfächer unterteilt. Diese Aufteilung wird jedoch selten theoretisch reflektiert, was zu einer intuitiven Handhabung der intra disziplinären Gewaltenteilung führt. Dies zeigt sich in zweifacher Hinsicht: Zum einen werden Methodenfragen entweder auf einer abstrakten, rechtsphilosophischen Ebene oder auf einer konkreten, anwendungsfixierten Ebene im dogmatischen Diskurs behandelt. Zum anderen werden die Beziehungen zwischen verschiedenen Disziplinen meist interdisziplinär betrachtet, ohne die intra disziplinären Beziehungen der juristischen (Sub-)Disziplinen zu thematisieren. Die Autoren der hier versammelten Beiträge zielen darauf ab, diese Lücken zu schließen. Sie möchten den juristischen Theoriediskurs mit dem Praxisdiskurs verbinden und das Verhältnis der einzelnen juristischen (Sub-)Disziplinen zueinander und untereinander beleuchten. So wird ein umfassenderer Blick auf die Wissenschaft(en) vom Recht ermöglicht, der sowohl die theoretischen als auch die praktischen Aspekte berücksichtigt.

      Rechtswissenschaftstheorie
    • Die Verfassung hinter der Verfassung

      Eine Standortbestimmung der Verfassungstheorie

      • 151 stránok
      • 6 hodin čítania

      Die Verfassungstheorie befriedigt den Theorie-Bedarf, den die anwendungsorientierte Verfassungs-dogmatik nicht zu stillen vermag. Die Verfassungsdogmatik ist als juristische Gebrauchsdisziplin für die Verfassungspraxis dann am wertvollsten, wenn sie sich ganz auf das positive Verfassungsrecht konzentriert, wenn sie im besten Sinne des Wortes verfassungspositivistisch arbeitet. Damit freilich geraten die gleichsam 'hinter' den Verfassungsbestimmungen liegenden Bewegungsgesetze der Verfassung, die Voraussetzungen und Erwartungen für ein Funktionieren der Verfassung, notgedrungen aus dem Blick. Just ihnen wendet sich die Verfassungstheorie zu und stellt auf diese Weise eine Verbin-dung der anwendungsorientierten Verfas-sungs-dogmatik mit den theoretisch ausge-rich-teten Grundlagendisziplinen wie der Rechts-philosophie und der Rechtstheorie, den vergleichend arbeitenden Disziplinen wie der Ver-fassungsgeschichte, der Allgemeinen Staats-lehre und der Verfassungskomparatistik oder auch der empirisch fundierten Verfassungs-soziologie her. Der Verfassungstheorie kommt dabei die stets neu zu leistende Doppel-aufga-be zu, Verfassungslegalität und Verfassungs-legitimität auf der einen Seite voneinander zu scheiden, sie aber auf der anderen Seite miteinander zu vermitteln.

      Die Verfassung hinter der Verfassung
    • Das mag in der Theorie richtig sein ...

      • 98 stránok
      • 4 hodiny čítania

      Dem weit verbreiteten antitheoretischen Affekt entgegentretend zeigt Matthias Jestaedt den Nutzen einer skeptisch-realistischen Rechtstheorie sowohl für die Rechtsdogmatik als auch für die Rechtspraxis auf und unterscheidet die Eigengesetzlichkeit des Rechts einerseits und der Rechtswissenschaft andererseits. Er demonstriert, dass die heute übliche Konfusion der Eigenrationalitäten von Recht und Rechtswissenschaft verantwortlich zeichnet für eine Jurisprudenz, die gegenüber Nachbarwissenschaften keine disziplinäre Identität wahrt und gegenüber der Rechts(erzeugungs)praxis sich nicht auf die Zuträgerrolle einer Wissenschaft beschränkt. Demgegenüber plädiert der Autor für eine Methodik und Dogmatik des Rechts, die die Kontextbindung und die Kontingenz, die Normativität und die Positivität des Rechts respektieren.

      Das mag in der Theorie richtig sein ...