Berichte aus Saudi Arabia
1985 und 1990/91 von Arnd
Drei Dutzend Berichte und über 80 Farbphotos beschreiben Eindrücke,die vor und während des ersten Golfkrieges 1990/91 entstanden sind.






1985 und 1990/91 von Arnd
Drei Dutzend Berichte und über 80 Farbphotos beschreiben Eindrücke,die vor und während des ersten Golfkrieges 1990/91 entstanden sind.
Ein Bilderbuch mit ein paar Berichten des Schiffsjungen Arnd
Nach der Praxis der Strafgerichte gilt jede fahrlässige Rechtsgutsverletzung bis zur Grenze des Zufalls als strafwürdig. In der Rechtslehre besteht jedoch weitgehend Einigkeit darüber, dass die Strafbarkeit fahrlässigen Verhaltens eingeschränkt werden sollte. Es gibt eine verwirrende Vielzahl unterschiedlicher und oft widersprüchlicher Ansichten, die von einem Appell an die Rechtsprechung, Sorgfaltspflichten herabzusetzen, bis zur These reichen, dass leichte Fahrlässigkeit generell straflos bleiben könnte. Bisherige Überlegungen zur Entkriminalisierung leiden oft daran, dass Reformziele nur kurz angesprochen werden, ohne sich intensiv mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen. Ein wesentliches Defizit ist die Vernachlässigung der grundlegenden Frage nach der Rolle des Erfolgsunrechts. Der Verfasser kritisiert in seiner Dissertation die bestehenden Lösungsansätze umfassend und zeigt, dass die Pönalisierung von Handlungen, die jedem normbewussten Bürger unterlaufen können, mit den traditionellen Strafzwecken unvereinbar ist. In einem interdisziplinären Abschnitt wird dargelegt, dass selbst der Eintritt schwerer Erfolge nicht zwingend zur Strafbarkeit leicht fahrlässigen Verhaltens führt. Nach der Diskussion anderer Vorschläge zur Definition strafwürdiger qualifizierter Fahrlässigkeit und unter Berücksichtigung rechtsvergleichender Aspekte formuliert der Verfasser einen Reformvorschlag, der die strafrechtliche Verantwortlichkeit
Der Band erinnert an den Neuanfang der Augsburger Justiz nach 1945. Die Justiz stand buchstäblich vor dem Nichts. Die Gerichtsgebäude waren durch Bombentreffer zerstört, unbelastete Richter waren kaum zu finden. Namhafte Autoren stellen den Neubeginn und den Umgang der Augsburger Justiz mit dem NS-Unrecht in den überregionalen Kontext. Gezeigt wird auch, wie Augsburger Richter in Aufsehen erregenden Verfahren („KZ-Kommandeuse“ Ilse Koch, „Huppenkothen-Prozess“ wegen der Ermordung der Widerstandskämpfer um Dietrich Bonhoeffer) um gerechte Urteile rangen. Der Band, der aus einer öffentlichen Vortragsreihe hervorgegangen ist, richtet sich an Juristen, Historiker und alle zeithistorisch Interessierten. Mit Beiträgen von Andreas Eichmüller, Arnd Koch, Edith Raim, Christoph Safferling, Hubert Seliger und Herbert Veh.
Spezialpräventive Kriminalpolitik und die Entstehung des modernen Strafrechts
Franz von Liszt (1851-1919) entfachte mit seinem kriminalpolitischen Programm eine europaweite Diskussion über den Zweck des Strafens und die angemessenen Mittel effektiver Kriminalitätsbekämpfung. Das von ihm begründete „Kriminalistische Seminar“ entwickelte sich zu einem internationalen Anziehungspunkt für aufstrebende Wissenschaftler unterschiedlicher Couleur, die in den nachfolgenden Jahrzehnten als sogenannte „von Liszt-Schule“ die strafrechtliche Diskussion nachhaltig prägten. Im Werk seiner Schüler spiegeln sich die freiheitlichen und totalitären Potentiale des Lisztschen Reformprogramms wider. Der Band thematisiert erstmals und umfassend die offene Frage nach den Grundlagen, Gewinnen und Gefahren „moderner“ Kriminalpolitik.
Die Geburt liberalen, modernen und rationalen Strafrechts
Das 1813 in Kraft getretene Bayerische Strafgesetzbuch markiert den Beginn der modernen deutschen Strafgesetzgebung. Seinem Verfasser Paul Johann Anselm v. Feuerbach (1775-1833) brachte dieses Werk den Ruhm als Begründer der modernen, rechtsstaatlichen Strafrechtswissenschaft in Deutschland ein. Trotz des vordergründigen schnellen Scheiterns des Bayerischen Strafgesetzbuchs sind viele seiner Wesenszüge zum Vorbild für spätere Kodifikationen geworden und gelten bis heute als Prüfsteine für die Modernität von Strafrechtskodifikationen. Die Autoren dieses Bandes analysieren die geschichtlichen und rechtsphilosophischen Hintergründe sowie den dogmatischen Gehalt des Bayerischen Strafgesetzbuchs von 1813 aus interdisziplinärer Perspektive.
40 Jahre Juristische Fakultät Augsburg
Seit ihrer Gründung im Jahre 1971 steht die Juristische Fakultät der Universität Augsburg für Praxisnähe und Internationalität. Der Band vereint die aus Anlass ihres 40-jährigen Gründungsjubiläums gehaltenen Vorträge. Die Beiträge, die auf ein Symposium und eine Ringvorlesung zurückgehen, thematisieren Gerechtigkeitsfragen in Gesellschaft und Wirtschaft. Behandelt werden neben grundlegenden rechtstheoretischen und rechtsvergleichenden Fragestellungen aktuelle Probleme des Antidiskriminierungsrechts, der Strafgerechtigkeit, der Generationengerechtigkeit, der globalen Ächtung der Todesstrafe, der „Corporate Social Responsibility“, der Regulierung und Haftung von Ratingagenturen sowie des Rechts auf Vergessen und Erinnern. Mit Beiträgen von: Martina Benecke, Ronald A. Brand, Johannes Kaspar, Gregor Kirchhof, Paul Kirchhof, Arnd Koch, Michael Kort, Thomas M. J. Möllers & Christine Wecker, Matthias Rossi, Jerzy Stelmach, Morikazu Taguchi, Peter Wendel
Kodifikationen erheben den Anspruch, einen Rechtsstoff systematisch, umfassend und abschließend zu normieren. Der Kodifikationsgedanke beherrschte die kontinentaleuropäische Rechtsentwicklung des 18. und 19. Jahrhunderts. Vor dem Hintergrund zunehmender Diversifizierung und Europäisierung des Rechts stellt sich indes die Frage nach seiner Zukunftsfähigkeit. Die hier versammelten Aufsätze, die auf eine Augsburger Ringvorlesung zurückgehen, dokumentieren den Stand der gegenwärtigen rechtswissenschaftlichen Diskussion. Es wird gezeigt, dass die Kodifikationsidee auch im 21. Jahrhundert eine Zukunft hat.
Den frühneuzeitlichen Hexenverfolgungen fielen im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation rund 25.000 Menschen zum Opfer. Entgegen verbreiteter Fehlvorstellungen handelte es sich nicht um Lynchjustiz oder gar pogromartige Ausschreitungen. Vielmehr waren die Verfolgungen Teil eines justizförmig ablaufenden Verfahrens. Arnd Koch erinnert in seiner Augsburger Antrittsvorlesung an die rechtlichen Voraussetzungen der Hexereiprozesse. Es wird gezeigt, dass die juristische Interpretation der einschlägigen Rechtsgrundlagen einen maßgeblichen Faktor für divergierende Verfolgungsintensitäten ausmachte. Territorien mit einem professionalisierten Justizwesen vermochten Verfolgungswellen einzudämmen. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion über ein „Feindstrafrecht“ gehört es zu den Verdiensten großer Teile der frühneuzeitlichen Rechtswissenschaft, auch und gerade in Hexereiverfahren für ein reguläres Prozedere gestritten zu haben.