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Udo Geiger

    Leitfaden zum Arbeitslosengeld II
    Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II
    Leitfaden zum Bürgergeld
    Arbeitsförderungsrecht, SGB III
    Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II
    • Aus dem Vorwort zur 17. Auflage (vormals „Leitfaden zum Arbeitslosengeld II“): Die 17. Auflage bringt den Leitfaden auf den Stand des »Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)« vom 16. Dezember 2022. Die im Bürgergeld-Gesetz geregelten Änderungen des SGB II treten in zwei Stufen in Kraft: Einige Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2023, andere werden erst zum 1. Juli 2023 wirksam. Entsprechend den beiden Stufen des Inkrafttretens des Bürgergeld-Gesetzes behandelt die 17. Auflage des Leitfadens die von Januar bis Juni 2023 geltende Rechtslage, die Übergänge vom Alg II zum Bürgergeld in dieser ersten Stufe, sowie die ab Juli 2023 geltende Rechtslage einschließlich der Fragen und Probleme beim Übergang auf die zweite Stufe des Inkrafttretens. Lässt man die rein politisch motivierten Gründe für den Begriff »Bürgergeld« außer Acht, bringt die Ersetzung der eingespielten Begriffe »Alg II« und »Sozialgeld« durch die umständlichen Termini »Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II« und »Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II« keinerlei Vorteil. Da in der Übergangszeit von Januar bis Juni 2023 die Begriffe »Alg II« und »Sozialgeld« gelten, werden sie zur besseren Verständlichkeit in dieser Auflage noch weiter verwendet. Die zahlreichen Änderungen weiterer Gesetze erforderten eine umfassende Neubearbeitung aller Kapitel; berücksichtigt sind: Das »Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz« vom 15. November 2022, das »Wohngeld-Plus-Gesetz« vom 13. Dezember 2022, das »Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz« vom 20. Dezember 2022, das »Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts« vom 21. Dezember 2022, das »Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe« vom 21. Dezember 2022, das »8. SGB IV-ÄndG« vom 28. Dezember 2022 und die »Elfte Verordnung zur Änderung der Bürgergeld-Verordnung« vom 13. Februar 2023. Die Rechtsprechung der Sozialgerichte zum SGB II, III, V, XII, des BFH zum Kindergeld und des EuGH ist mit Stand Februar 2023 eingearbeitet. Entfallen ist das Kapitel zu Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie; soweit der § 67 SGB II noch eine Rolle spielt, wird er in einschlägigen Zusammenhängen berücksichtigt. In dieser Auflage ist auf das Kapitel zum Rechtsschutz verzichtet worden. Besonderheiten zum Rechtsschutz in SGB II-Verfahren sind an bedeutsamen Stellen eingearbeitet.

      Leitfaden zum Bürgergeld
    • Wer seine Arbeit verloren hat, dem ist die Sicherung der Wohnung oft der letzte Halt, vor allem bei noch nicht abgezahltem Wohneigentum. Fragen zu Kosten von Unterkunft und Heizung bei Bezug von Alg II sind daher besonders drängend. Der Streit um Unterkunftskosten macht einen Großteil der Sozialgerichtsklagen aus. Der Leitfaden gibt auf neuestem Gesetzesstand eine umfassende Übersicht der aktuellen Rechtsprechung. Fallbezogen – und unter Berücksichtigung von Miet-, Familien-, Zwangsvollstreckungs- und dem neuen Satzungsrecht – werden zu den vielen ungeklärten Problemen Lösungen und Berechnungsvorschläge geboten. Der Leitfaden gibt so Orientierung in einem sehr komplizierten Rechtsgebiet.

      Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II
    • Obgleich die Ende August 2016 erschienene 12. Auflage bereits das 9. SGB II-AndG vom 26.7.2016 berücksichtigt hat, ist eine Neuauflage angebracht: Eingearbeitet wurden: – die Wohnsitzauflage für Ausländer nach dem Gesetz vom 5.8.2016 (§ 22 Abs. 1a und § 36 Abs. 2 SGB II); – die Erleichterung des Alg II-Bezugs durch die erweiterte Unbilligkeitsverordnung vom 4.10.2016 (§ 6 VO); – der Leistungsausschluss für Arbeitsuchende aus der EU durch Gesetz vom 22.12.2016 (§ 7 Abs. 1 SGB II). Mit den durch Gesetz vom 22.12.2016 erneut sehr knapp bemessenen Regelbedarfen setzen wir uns im Lichte der Gewährleistung des Existenzminimums auseinander. Gründlich überarbeitet und vertieft dargestellt werden die Leistungsein- und -ausschlüsse für Auszubildende, Schüler und Studierende, insbesondere der Härtefallzuschuss nach § 27 Abs. 3 Satz 2 SGB II. Im Einkommenskapitel wird die schwierige und problematische Regelung des § 41a SGB II umfassend und mit vielen Beispielen behandelt. Die unfertige Baustelle der zeitweisen Bedarfsgemeinschaft erforderte insbesondere im Wechselmodell, das der BGH jüngst als Umgangsregelung gegen den Willen eines Elternteils ermöglicht hat, eine detaillierte Darstellung der auf dem Boden des geltenden Rechts denkbaren Berechnungsmodelle. Die Rechtsprechung ist mit Stand Februar 2017 berücksichtigt.

      Leitfaden zum Arbeitslosengeld II