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Jan Henrik Klement

    Verantwortung
    Wettbewerbsfreiheit
    • Wettbewerbsfreiheit

      Bausteine einer europäischen Grundrechtstheorie

      Die europäische Wettbewerbsgemeinschaft ist in Bewegung geraten. Unter dem Panier des „More Economic Approach“ und des Regulierungsrechts wird nicht mehr der unsichtbaren Hand vertraut, sondern mit sichtbarer Hand regiert. Der Wettbewerb, früher Inbegriff einer herrschaftsfreien Ordnung, wird als Mittel zur Herstellung von Gemeinwohl thematisiert. Taugt der Schutz des freien und unverfälschten Wettbewerbs noch als positives Ziel und normativer Fluchtpunkt des europäischen Wirtschaftsrechts? Oder sind die Europäische Union und ihr Wettbewerbsrecht von den Grundrechten her neu zu denken? Gibt es gar ein eigenes Grundrecht auf Wettbewerbsfreiheit? Jan Henrik Klement wendet sich dagegen, Freiheit und Ordnung in einem institutionellen Freiheitsbegriff zu amalgamieren und das europäische Recht zu vergrundrechtlichen. Am Beispiel des Kartellrechts zeigt er aber auch, dass die Grundrechte nicht bloß „systemfremde“ Zutaten des Wettbewerbsrechts sind. Seine auf einem individuellen Freiheitsverständnis beruhende Grundrechtstheorie versteht die Grundrechte vielmehr als eigenständige Faktoren im Entdeckungsverfahren der Rechtserzeugung, das zwischen den Zielen der Freiheit, Gerechtigkeit und Nützlichkeit vermittelt.

      Wettbewerbsfreiheit
    • Verantwortung

      Funktion und Legitimation eines Begriffs im Öffentlichen Recht

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      Der Begriff der Verantwortung wird von einigen als zentrales Element des modernen Rechtssystems betrachtet, während andere ihn als unbestimmt kritisieren. In der Philosophie gibt es bereits eine „Kritik der Verantwortung“, doch im Recht fehlte eine umfassende Analyse des Begriffs. Jan Henrik Klement zeigt, dass Verantwortung kein neuer Grundbegriff des Öffentlichen Rechts ist, sondern auf etablierte Konzepte wie Erlaubnis, Pflicht und Befugnis zurückgeht. Verantwortung fungiert als Brückenbegriff zwischen diesen formalen Kategorien sowie zwischen Recht, Moral und Politik und überbrückt oft die Grenze zwischen Faktizität und Normativität. Als heuristischer und symbolischer Rechtsbegriff ist Verantwortung entscheidend für die Entwicklung des Öffentlichen Rechts. Der Autor kombiniert rechtsphilosophische und rechtstheoretische Ansätze mit praktischer Rechtsdogmatik und untersucht Themen wie Verantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht, Produktverantwortung, Eigenverantwortung in der kommunalen Selbstverwaltung, Umweltverantwortung und Regierungsverantwortung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Analyse der Funktionen des Verantwortungsbegriffs in der Grundrechtsdogmatik.

      Verantwortung