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Ulrich Ellinghaus

    Die Verantwortlichkeit des ehemaligen Betreibers einer genehmigungsbedürftigen Anlage für die Altlastensanierung
    Unternehmerische Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
    Praxisleitfaden zum neuen europäischen Produktsicherheitsrecht
    • Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) stellt eine umfassende Reform des europäischen Produktsicherheitsrechts dar, die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt. Der Praxisleitfaden bietet eine verständliche Einführung in die GPSR, erläutert zentrale Vorschriften wie Sicherheitsbewertung, Pflichten der Wirtschaftsakteure sowie erweiterte Regelungen zu Sicherheitswarnungen und Rückrufen. Neu sind auch Anforderungen an Online-Marktplätze und die Einführung von Rückverfolgbarkeitsanforderungen. Abschließend wird die Anpassung des deutschen Produktsicherheitsgesetzes und die zukünftige Rechtsentwicklung thematisiert.

      Praxisleitfaden zum neuen europäischen Produktsicherheitsrecht
    • Die vorliegende Arbeit wurde im November 1997 als Dissertation im Fachbereich Rechtswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen eingereicht und berücksichtigt Rechtsprechung und Literatur bis zum Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes 1999. Sie behandelt die Verantwortlichkeit ehemaliger Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen für die Altlastensanierung und bietet zwei Schwerpunkte, die auch für Leser im Jahr 2006 relevant sind. Erstens wird eine umfassende Kritik an der Rechtsfigur der „Rückwirkung“ sowie deren Herleitung in Literatur und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts präsentiert. Der Autor schlägt vor, die verfassungsrechtlichen Grenzen der nachträglichen Anknüpfung von Rechtsfolgen an vergangene Handlungen als Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) zu bestimmen. Insbesondere aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur bodenschutzrechtlichen Störerhaftung erfordern eine erneute Auseinandersetzung mit der Kritik an der „Rückwirkungslehre“, die der Autor als ungeeignet für die Bestimmung verfassungsrechtlicher Schranken ansieht. Zweitens wird die Einschränkung polizeilicher Störerverantwortlichkeit über die Rechtsfigur der „Legalisierungswirkung“ thematisiert, wobei sowohl die dogmatische Verortung dieser Rechtsfigur als auch die polizeirechtlichen Zurechnungslehren betrachtet werden.

      Die Verantwortlichkeit des ehemaligen Betreibers einer genehmigungsbedürftigen Anlage für die Altlastensanierung