Zum GesamtwerkDas seit Jahrzehnten bewährte Münchener Vertragshandbuch ist für Rechtsanwälte und Notare ebenso nützlich wie für Unternehmensjuristen. Wer die verantwortungsvolle Aufgabe hat, für Mandanten oder sein Unternehmen interessengerechte und juristisch einwandfreie Verträge zu entwerfen, findet im Münchener Vertragshandbuch das nötige zuverlässige Handwerkszeug für alle Fälle.Die 8. Auflage ist wieder auf sechs Bände angelegt. Darin finden sich übersichtlich und in systematischer Gliederung Vertragsmuster aus der Feder erfahrener Experten. Jedem dieser Muster folgen Anmerkungen, mit denen der dem Vertragsentwurf zu Grunde liegende Sachverhalt und die Gründe für die Wahl des spezifischen Formulars erläutert werden.Zusätzlich findet der Anwender des Handbuchs eine Reihe von Gestaltungsvarianten sowie Darstellungen von Bezügen zum:- Europarecht- Steuerrecht- Kartellrecht- Gebührenrecht- KostenrechtDie Bände 5 und 6 sind im Wesentlichen dem BGB und dessen Nebengesetzen (wie ErbbaurechtsVO und WEG) gewidmet.Band 6 umfasst:- Vollmachten- Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen- Annahme als Kind- Formelle Gestaltung der Verfügungen von Todes wegen- Testamente, Erbverträge- Erbrechtliche Unternehmensnachfolge- Nachfolgeregelungen im Internationalen Bereich- Nichtrechtsfähige/Unselbständige Stiftung- Erb- und Pflichtteilsverzicht- Erbauseinandersetzung- Erbschaftskauf- Dienst- und Arbeitsvertragsrecht- Kollektives ArbeitsrechtVorteile auf einen Blick- bewährt und verlässlich- erfahrene Autoren- ausführliche Erläuterung der Gestaltungsvorschläge mit Hinweisen auf AbwandlungenZu Band 6- Die Neuauflage bietet eine grundsätzliche Aktualisierung aller Formulare unter Berücksichtigung u.a. der besonders relevanten jüngsten Reform der Erbschaftssteuer, auch im Hinblick auf die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) sowie aller weiteren Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung.ZielgruppeFür Rechtsanwälte, Notare, Rechts- und Personalabteilungen sowie Geschäftsführer von Wirtschaftsunternehmen, Betriebsräte, Gewerkschaften, Makler, Bauträger, Haus- und Grundstücksverwalter, Vermieter.
Susanne Herrler Knihy


Susanne Schneider analysiert umfassend die Probleme, die mit der Einführung der Vorschrift zur gewerbs- oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung, § 370a AO, verbunden sind. Ziel der Arbeit ist es, durch die Klärung wesentlicher Streitfragen eine konsistente Auslegung des § 370a AO zu erreichen und die praktische Anwendung zu erleichtern. Die Verfasserin kommt zu dem Schluss, dass eine übermäßige Kriminalisierung durch das Merkmal „in großem Ausmaß“ vermieden werden kann, dessen Interpretation sich am Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO orientieren sollte. Im Fall, dass § 370a AO Vortat ist und nur Steuern erspart wurden, bezieht sich der Geldwäschegegenstand ausschließlich auf die konkret verschwiegenen Einnahmen in Höhe der Steuerersparnis. Die Geldwäschehandlung muss einen so großen Teil der Einnahmen betreffen, dass die Steuerersparnis darin zumindest teilweise enthalten ist. Auch Konkurrenzfragen, prozessuale Rechtsfolgen und die Regelung des minder schweren Falles werden untersucht. Die Verfassungskonformität des § 370a AO ist zwar fraglich, jedoch letztlich zu bejahen. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip wird nicht verletzt, da die Schaffung eines Verbrechens für die Neubewertung einer besonders schweren Form der Steuerhinterziehung die effektivste Lösung darstellt. Angesichts des hohen Schutzguts und des Erfordernisses „in großem Ausmaß“ erfolgt keine übermäßige Kriminalisierung, und die herkömmlichen Auslegungskri