In Österreich wurde in den letzten Jahren das sogenannte NatKat-Modell, das Modell einer österreichischen Naturkatastrophenversicherung, erarbeitet. In dieser Arbeit wird das Modell einerseits unter dem Gesichtspunkt der üblichen Kriterien der Versicherbarkeit beleuchtet und andererseits befasst sich die Arbeit mit möglichen Schwierigkeiten des NatKat-Modells: mit ökonomischen, rechtlichen und moralischen Vereinbarkeiten, Grauzonen oder Grenzen. Insbesondere werden auch einige Rechtsfragen auf europarechtlicher und nationalstaatlicher Ebene behandelt. Es wird davon ausgegangen, dass die rechtliche Einbettung des Modells zu überprüfen ist, dass aber jeder Akt der Gesetzgebung auch dem Erfordernis der ökonomischen Effizienz sowie der Gerechtigkeit (Akzeptanz) entsprechen muss. Deshalb müssen auch diese Fragen analysiert werden.
Sebastian Prisching Knihy


Im Zentrum der Untersuchung steht die Richtlinie 2004/35/EG: Diese konstituiert eine Haftung von Betrieben und die Verpflichtung, die durch sie verursachten Schäden an der Umwelt zu sanieren. Dies gilt auch für Schäden an der biologischen Vielfalt. In der Richtlinie werden die nationalen Regierungen und Versicherungsunternehmen aufgefordert, geeignete Modelle zu entwickeln, um eine Versicherbarkeit solcher Schäden sicherzustellen. Hier eröffnet sich einerseits ein neuer Markt für die Versicherungswirtschaft, andererseits stellen sich versicherungstechnisch und haftungsrechtlich mehrere Herausforderungen.