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Ralf Reusch

    Die Legitimation des WTO-Streitbeilegungsverfahrens
    • Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, ein Legitimationskonzept für das WTO-Streitbeilegungsverfahren zu entwickeln, vor dem Hintergrund der aktuellen Umbruchssituation im Völkerrecht und der zentralen Rolle des Welthandelsregimes. Ralf Reusch untersucht die Grundprinzipien und normativen Standards, die als Legitimationsgrundlagen für völkerrechtliche Streitbeilegungsinstanzen dienen. Er prüft, ob diese Legitimationsquellen durch die rechtliche Gestaltung der WTO-Streitbeilegungsvereinbarung und die Verfahrenspraxis der Streitbeilegungsinstanzen vollständig genutzt werden. Die Uruguay-Runde hat die demokratischen Defizite völkerrechtlicher Rechtssetzung deutlich gemacht, jedoch erfüllt der WTO-Streitbeilegungsmechanismus in weiten Teilen die normativen Anforderungen an ein quasi-gerichtliches Verfahren. Dennoch ist die WTO nicht für alle Streitgegenstände gleichermaßen geeignet. Nationale und europäische Rechtsakte, die zentrale gesellschaftliche Selbstbestimmungsansprüche reflektieren, sollten aus demokratietheoretischen und politisch-pragmatischen Gründen von der WTO nicht berührt werden. Um das Legitimationsniveau zu erhalten, müssen die Streitbeilegungsorgane bewährte issue avoidance techniques aus dem nationalen Verfassungsprozessrecht und dem Völkerrecht konsequent anwenden.

      Die Legitimation des WTO-Streitbeilegungsverfahrens