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Max Ernst Mayer

    Die schuldhafte Handlung und ihre Arten im Strafrecht
    Der allgemeine Teil des deutschen Strafrechts
    Normas jurídicas y normas de cultura
    Der Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Erfolg im Strafrecht
    Das Verhältnis des Sigismund Beck zu Kant
    Der Causalzusammenhang Zwischen Handlung und Erfolg im Strafrecht
    • Das Verhältnis des Sigismund Beck zu Kant

      • 60 stránok
      • 3 hodiny čítania

      Der Nachdruck von 1896 beleuchtet das Verhältnis zwischen Sigismund Beck und Immanuel Kant. Diese Analyse bietet einen tiefen Einblick in die philosophischen Diskussionen und den intellektuellen Austausch zwischen den beiden Denkern. Becks Perspektiven und Interpretationen von Kants Ideen werden detailliert dargestellt, was das Werk zu einer wertvollen Quelle für Philosophie-Interessierte macht, die sich mit der Entwicklung der kantischen Lehre auseinandersetzen möchten.

      Das Verhältnis des Sigismund Beck zu Kant
    • Der Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Erfolg im Strafrecht untersucht die grundlegenden Prinzipien, die das Verhältnis zwischen strafbaren Handlungen und deren Konsequenzen bestimmen. Diese hochwertige Nachdruckausgabe der Originalveröffentlichung von 1899 bietet tiefgehende Einblicke in die rechtlichen Theorien und deren historische Entwicklung. Die Analyse der Kausalität im Strafrecht bleibt auch heute relevant und beleuchtet die Herausforderungen bei der Anwendung dieser Konzepte in der Rechtsprechung.

      Der Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Erfolg im Strafrecht
    • Max Ernst Mayer (1875-1923) war ein deutscher Jurist und Rechtsphilosoph. Durch seine Publikationen lieferte er vor allem bedeutende Beiträge zur Strafrechtswissenschaft und Rechtsphilosophie. In der Philosophie gehörte er der Südwestdeutschen Schule des Neukantianismus an, dessen Hauptvertreter Wilhelm Windelband (1848-1915) und Heinrich Rickert (1863-1936) waren. Mayer studierte zunächst die Fächer Literaturgeschichte, Kunstgeschichte und Philosophie in Leipzig, Heidelberg und Berlin. Nach seiner Promotion widmete er sich dem Studium der Rechtswissenschaft in Straßburg, wo er anschließend promovierte und sich als Privatdozent habilitierte. Später war er außerordentlicher Professor in Straßburg, bevor er ab 1919 als ordentlicher Professor für Strafrecht, Strafprozess und Rechtsphilosophie in Frankfurt am Main wirkte.

      Die schuldhafte Handlung und ihre Arten im Strafrecht