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Katrin Neukamm

    Bildnisschutz in Europa
    • "Wir sind die Medien. Wir haben nicht eine gewisse Neugier. Wir sind die Neugier. Und diese Neugier ist grenzenlos." Mit dieser provokanten Aussage kritisiert Journalist Harald Staun die Tendenz vieler Medien, Personen durch Bildberichte zu entblößen und intime Informationen öffentlich zu machen. Oft stehen dabei die Interessen der abgebildeten Personen, insbesondere prominenter Persönlichkeiten, im Hintergrund. Diese werden zunehmend von Paparazzi verfolgt, deren Bilder und Berichte das Privatleben ungewollt offenbaren. Katrin Neukamm verfolgt das Ziel, europaweit einheitliche Leitlinien zu entwickeln, um die Kollision zwischen dem Bildnisschutz und den Kommunikationsfreiheiten zu lösen und ein Recht am eigenen Bild in Europa zu definieren. Anhand aktueller Rechtsprechung wird systematisch aufgezeigt, wie diese Kollision in den Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich und England sowie im Rahmen des EMRK-Rechts gelöst wird und welche Konsequenzen sich daraus für das Recht am eigenen Bild ergeben. Die Erkenntnisse werden in einer rechtsvergleichenden Analyse gegenübergestellt, wobei zwischen der Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des Europäischen Verfassungsvertrages unterschieden wird. Das Ergebnis zeigt, welche Veränderungen insbesondere für Personen des öffentlichen Lebens hinsichtlich ihres Schutzes vor unbefugter Bildniserstellung und -veröffentlichung unter dem Europäischen Verfassungsvertrag

      Bildnisschutz in Europa