Carsten A. Paul untersucht die Entscheidung der österreichischen Übernahmekommission zur Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG/Bank Austria AG und die im WpÜG offen gelassene Frage zur Anwendbarkeit des Übernahmerechts auf Verschmelzungen und Spaltungen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass trotz der funktionalen und wirtschaftlichen Gleichwertigkeit von technischen Übernahmen und Verschmelzungen eine unmittelbare Anwendung des WpÜG aufgrund des engen Gesetzeswortlauts nicht möglich ist. Eine analoge Anwendung scheitert an der fehlenden Vergleichbarkeit der Sachverhalte und der Abwesenheit einer planwidrigen Regelungslücke. Paul untersucht zudem, ob die Pflichtangebotsregelung des § 35 WpÜG auf Verschmelzungen und Spaltungen anwendbar ist. Er differenziert zwischen fünf Fallkonstellationen und bejaht eine unmittelbare Anwendung in zwei Fällen. Er argumentiert, dass die Schutzmechanismen des UmwG den Schutzbedürfnissen der Minderheitsaktionäre nicht gerecht werden und dass deren Beteiligung am Umwandlungsbeschluss nicht zur Unanwendbarkeit des § 35 WpÜG führt. In den verbleibenden Fällen scheitert eine analoge Anwendung an der fehlenden Regelungslücke und verfassungsrechtlichen Bedenken. Paul plädiert für eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des Pflichtangebots und bietet konkrete Umsetzungsvorschläge an.
Carsten A. Paul Knihy
