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Florian Mächtel

    Geistiges Eigentum
    Das Patentrecht im Krieg
    • Das Patentrecht im Krieg

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      Florian Mächtel untersucht das Schicksal der Patente sowie des nationalen und des internationalen Patentwesens im Ersten und Zweiten Weltkrieg. Das Patent als privates Ausschließlichkeitsrecht barg gerade in den Kriegsjahren ein enormes Konfliktpotential mit dem öffentlichen Interesse an einer möglichst effizienten Kriegsrüstung, -wirtschaft und -führung. Dieses äußerte sich vor allem im Hinblick auf die Geheimhaltung von Innovationen, den staatlichen Zugriff auf Erfindungen und die internationale Verflechtung im Patentwesen. Zudem mussten nach Kriegsende Friedensregelungen für den gewerblichen Rechtsschutz geschaffen werden. Neben der Aufarbeitung eines bislang unbeleuchteten Teils der Patentrechtsgeschichte leistet der Autor auch einen Beitrag zur Geschichte zweier Rechtsinstitute, die sich noch heute im Patentgesetz finden, nämlich die staatliche Benutzungsanordnung und das Geheimpatent.

      Das Patentrecht im Krieg
    • Die Sammlung enthält in nur einem Band die wichtigsten Gesetze und Vorschriften auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums. Sie eignet sich gleichermaßen für das Studium, die wissenschaftliche und die praktische Arbeit. Für die Neuauflage wurden unter anderem folgende Gesetze berücksichtigt: das Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes, die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (QualitätsregelungenVO), das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das Achte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Einführung des neuen Leistungsschutzrechts für Presseverleger), das Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke sowie die Neubekanntmachung des GWB. „Für Vorlesungen, Seminar, Schwerpunkt und Masterstudiengang bleiben keine Wünsche offen. Aber auch die Praxis erhält eine umfassende Sammlung, bei der vor allem die internationalen Bezüge nicht vernachlässigt werden. Damit erfüllt diese hervorragende Vorschriftensammlung alle Voraussetzungen, um weiterhin als Standardwerk uneingeschränkt empfohlen zu werden.“ Robert Briske ZJS Online 2012, 145

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