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Annika Dießner

    Die Unterlassungsstrafbarkeit der Kinder- und Jugendhilfe bei familiärer Kindeswohlgefährdung
    Arztstrafrecht in der Praxis
    • Arztstrafrecht in der Praxis

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      Das Handbuch stellt die komplexe Materie des gesamten Medizinstrafrechts umfassend dar und gibt wertvolle praktische Hinweise zur Verteidigung von Ärzten und medizinischen Einrichtungen. Die Darstellung richtet sich nicht nur an Juristen sondern auch an Mediziner. Zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis der rechtlichen Probleme. Ausführlich behandelt werden die Themen Sterbehilfe, unterlassene Hilfeleistung, Schweigepflicht, Organtransplantation und Organvergabe, Schwangerschaftsabbruch, Fortpflanzungsmedizin, Arzneimittelprüfung und Umgang mit Betäubungsmitteln. Besonders im Fokus stehen mit dieser Auflage der Abrechnungsbetrug, die Korruptionsverfolgung im Gesundheitswesen und die (Vertragsarzt-) Untreue. Wichtige Empfehlungen für das Verhalten des Arztes nach einem Zwischenfall oder bei einer Durchsuchung/Beschlagnahme helfen, Nachteile für den Beschuldigten zu vermeiden.

      Arztstrafrecht in der Praxis
    • Die Untersuchung behandelt, ob und inwieweit Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe bei familiärer Kindeswohlgefährdung strafrechtlichen Risiken ausgesetzt sind. In den letzten Jahren wurden verschiedene Entscheidungen zu diesem Thema getroffen. Nach einer einleitenden Darstellung der rechtlichen Grundlagen der Jugendhilfe werden die Strafbarkeitsrisiken von Jugendamtsmitarbeitern hinsichtlich vorsätzlicher und fahrlässiger unechter Unterlassungsdelikte detailliert analysiert. Schwerpunkte sind die Garantenstellung, die sich daraus ergebenden Garantenpflichten und die strafrechtliche Justitiabilität von Prognoseentscheidungen. Es wird auch die strafrechtliche Verantwortung von Personen, die an Teamberatungen teilnehmen oder Rat erteilen, sowie von Vorgesetzten und den Verantwortlichen für wirtschaftliche Rahmenbedingungen erörtert. Zudem wird die strafrechtliche Situation der Mitarbeiter der freien Jugendhilfe beleuchtet. Die Ergebnisse werden zusammengefasst und auf die bestehende Rechtsprechung angewendet. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass ein Strafbarkeitsrisiko besteht. Bei der Frage, ob einer Kindeswohlgefährdung durch das Verbleiben des Kindes in der Familie begegnet werden kann, haben Jugendamtsmitarbeiter jedoch einen erheblichen Beurteilungsspielraum und können das Risiko durch Überlastungsanzeigen an Vorgesetzte minimieren.

      Die Unterlassungsstrafbarkeit der Kinder- und Jugendhilfe bei familiärer Kindeswohlgefährdung