Der Titel behandelt die Rechte und Pflichten der Hauptakteure im Pflegebereich: Menschen mit Pflegebedarf, Pflegekräfte und Gesundheitseinrichtungen. Zusätzlich gibt es online ein Video und Testaufgaben zur Vertiefung und Prüfungsvorbereitung, erhältlich über utb.de.
Peter Kostorz Knihy






Die Didaktik sucht Antworten auf die Frage, wer wozu, von wem, was, wann, mit wem, wie, womit und wo lernen soll. In der recht jungen und erst noch zu etablierenden Disziplin der Rechtsdidaktik steht eine umfassende Beantwortung dieser Frage allerdings noch aus. Der vorliegende Band will hierzu einen ersten, systematischen Versuch unternehmen. Er befasst sich mit den Lernenden, den Lernzielen, den Lehrenden, den Lehrinhalten und deren Abfolge, den Sozialformen, den Methoden und Medien sowie den Lernorten rechtlichen Unterrichts. Dabei wird sowohl die hochschulische beziehungsweise universitäre Rechtslehre als auch der schulische Rechtsunterricht in den Blick genommen.
In Gesellschaft und Politik wird häufig ein imaginäres »Recht auf Faulheit« diskutiert, das es vielen lukrativer erscheinen lasse, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, als eigenverantwortlich für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Nachdem bislang vor allem die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe im Vordergrund standen, wird vorliegend erstmals für die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung ausführlich untersucht, wie Versicherte, die über keine volle Arbeitsfähigkeit mehr verfügen, in diesen Sozialleistungsbereichen behandelt werden. Dazu wird dem Leser zunächst ein Überblick über die geltende Rechtslage verschafft, indem dargestellt wird, in welchen Fällen Versicherte eine Entgeltersatzleistung erhalten bzw. wann sie auf die Verwertung ihrer Restarbeitsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verwiesen werden. Anschließend werden diese Verweisungsmöglichkeiten einer sozialpolitischen Bewertung unterzogen. Dabei zeigt sich, dass es in den untersuchten Sozialversicherungszweigen kein »Recht auf Faulheit« gibt: Bestehende Ineffizienzen bzw. Überversorgungen, die auf ein solches Recht hindeuten könnten, erweisen sich bei näherer Betrachtung i. d. R. als sozialpolitisch gerechtfertigt.
Versicherungsfremde Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung
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Das Problem versicherungsfremder Leistungen wurde bislang vornehmlich für die Renten- und Arbeitslosenversicherung thematisiert. Die vorliegende Untersuchung zeigt in ihrer Ausführlichkeit erstmalig, daß es auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungsbereiche gibt, von denen die Krankenkassen aus rechtlicher und sozialpolitischer Sicht entlastet werden sollten. Dazu wird anhand der historischen Entwicklung des Leistungswesens dargelegt, daß sich Zielsetzungen und Aufgaben der GKV erheblich gewandelt haben. Dieser Wandel stellt das Kriterium für die Beurteilung dar, welche der diskutierten Leistungskomplexe heute versicherungsfremd sind bzw. den Kassen weiterhin systemkonform zugeordnet werden können. Dabei verharrt die Arbeit nicht an diesem Punkt, sondern stellt vielmehr konkrete Modelle vor, wie die empfohlenen Streichungen im Leistungswesen der GKV sozialverträglich aufgefangen werden können.
Ausbildungsrecht in der Pflege
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Mit dem Pflegeberufegesetz wird zum Jahresbeginn 2020 das neue Berufsbild der generalistisch ausgebildeten Pflegefachkraft geschaffen. Damit werden auch die rechtlichen Beziehungen zwischen den Ausbildungsträgern, den Pflegeschulen und den Auszubildenden auf eine neue Grundlage gestellt. Für die Akteure der Ausbildung bedeutet das, sich auf die neue Gesetzeslage einstellen und sie sicher umsetzen zu müssen. Hierzu bietet das Buch eine wertvolle Hilfestellung, indem es die neue Rechtslage darstellt und die wesentlichen Rechte und Pflichten der an der Pflegeausbildung beteiligten Akteure erläutert. Dabei wird auf folgende Aspekte eingegangen: - Bedeutung und rechtliche Grundlagen des Ausbildungsrechts in der Pflege - Organisatorischer Rahmen der Pflegeausbildung - Ausbildungsverhältnis zwischen Ausbildungsträger und Auszubildenden - Schulverhältnis zwischen Pflegeschule und Auszubildenden - Kooperationsverhältnis zwischen Ausbildungsträger und Pflegeschule - Besonderheiten der hochschulischen Pflegeausbildung
Mit dem Pflegeberufereformgesetz vom 17. Juli 2017 werden zum 1. Januar 2020 sowohl das Kranken- als auch das Altenpflegegesetz abgeschafft; gleichzeitig wird das Pflegeberufegesetz eingeführt, mit dem das neue Berufsbild der Pflegefachfrau bzw. des Pflegefachmanns geschaffen wird. Die vorliegende Textausgabe enthält sowohl die wichtigsten bundesrechtlichen Regelungen zum neuen Pflegeberuferecht als auch die bis Ende 2018 erlassenen Ausführungsbestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen: I.1 Pflegeberufegesetz (PflBG) I.2 Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung(PflAPrV) I.3 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) II.1 Landesausführungsgesetz Pflegeberufe (LAGPflB) II.2 Pflegeberufezuständigkeitsverordnung (PflBZustVO)
InhaltsverzeichnisLehrer werden ist nicht schwer - es zu sein dagegen sehr! Schritte der Unterrichtsgestaltung Elemente der Unterrichtsgestaltung Unterrichtsstörungen Leistungsbewertung Lehrer sein? Sein lassen! Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis
Die Untersuchung bewegt sich auf der Schnittstelle zwischen Sozialpolitik und Sozialrecht. Sie unternimmt den Versuch, das im SGB IX reglementierte System der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vor dem Hintergrund seiner historischen Entwicklung zu analysieren und die Strukturen, Funktionsweisen und Wirkungen dieses Sozialleistungsbereichs einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Hierzu stützt sich der Autor einerseits auf das geltende rechtliche Grundgerüst dieses Sozialleistungsbereichs, andererseits aber auch auf dessen sozialpolitische Implikationen vor dem Hintergrund der bestehenden Grundkategorien der deutschen Sozialordnung. Auf diese Weise gelingt es ihm, eine Theorie sozialstaatlicher Interventionen zu Gunsten von Menschen mit Behinderung zu entwickeln, die als wissenschaftliches Fundament für die künftige Fortentwicklung der Behindertenpolitik und des Behindertenrechts dienen kann. Die Arbeit liefert damit eine unverzichtbare theoretische Grundlage für alle, die sich aus sozialrechtlicher oder sozialpolitischer Sicht mit Fragen der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen befassen.