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Annegret Titze

    Die deutsche Asylrechtsprechung und das internationale Flüchtlingsrecht
    • In den letzten Jahrzehnten hat die deutsche Asylrechtsprechung ein festes Gerüst asylrechtlicher Rechtsfiguren und Auslegungsgrundsätze entwickelt, das auf einer eigenständigen Interpretation zentraler Vorschriften der Genfer Flüchtlingskonvention basiert. Die Harmonisierung des Flüchtlingsrechts auf europäischer Ebene, insbesondere durch die Richtlinie 2004/83/EG (Qualifikationsrichtlinie), erfordert eine grundlegende Revision und Neuorientierung der deutschen Asylrechtsprechung. Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin, Richterin am Verwaltungsgericht, am Beispiel des Widerrufs von Flüchtlingsanerkennungen die Völkerrechts- und Europarechtskonformität der deutschen Rechtsprechung. Sie legt besonderen Wert auf die dogmatische Entfaltung der methodischen Grundlagen, die bei der Auslegung von Völkervertragsrecht und EG-Recht sowie deren Verzahnung im Bereich der Qualifikationsrichtlinie zu berücksichtigen sind. Die Autorin ist der Auffassung, dass sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention als auch die Qualifikationsrichtlinie durch die gegenwärtige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts interpretatorisch verfehlt werden.

      Die deutsche Asylrechtsprechung und das internationale Flüchtlingsrecht