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Stephan Schlothfeldt

    Individuelle oder gemeinsame Verpflichtung?
    Gerechtigkeit
    Erwerbsarbeitslosigkeit als sozialethisches Problem
    • Die Studie untersucht das Problem der Erwerbsarbeitslosigkeit aus sozialethischer Perspektive. Anhand empirischer Untersuchungen wird deutlich gemacht, welche negativen individuellen Folgen ein längerfristiger Ausschluss aus der Erwerbsarbeit mit sich bringt: Dauerarbeitslose geraten in der Regel in eine marginale soziale Position. Schlothfeldt weist nach, dass zeitgenössische normative Theorien aufgrund systematischer Vorentscheidungen die Problematik der Arbeitslosigkeit nicht adäquat behandeln können, und zeigt auf, dass unter plausiblen Annahmen ein Anspruch auf Schutz gegen gesellschaftliche Marginalisierung begründet werden kann. Daraus lässt sich unter den gegenwärtigen sozio-ökonomischen Bedingungen ein Recht auf Beteiligung an der Erwerbsarbeit ableiten. Anhand dieser normativen Forderung werden konkrete politische Maßnahmen und Möglichkeiten der gesellschaftlichen Veränderung diskutiert.

      Erwerbsarbeitslosigkeit als sozialethisches Problem
    • Gerechtigkeit

      • 160 stránok
      • 6 hodin čítania

      Gerechtigkeit hat viele Facetten. Dieser Band beleuchtet ausgleichende Gerechtigkeit ebenso wie Tauschgerechtigkeit und vor allem Verteilungsgerechtigkeit. Der Autor weist nach, dass ein egalitäres Verständnis distributiver Gerechtigkeit einem Gerechtigkeitsmodell überlegen ist, das auf Verdienst und Bedürfnis beruht. Dabei wird gezeigt, dass Gerechtigkeit zwar eine wichtige, in einflussreichen Moraltheorien unterbestimmte Kategorie ist, aber nicht den einzigen Maßstab für moralisches Handeln bilden kann. Dieser Band der Grundthemen Philosophie schafft eine wichtige Grundlage für weitere Diskussionen zum Thema.

      Gerechtigkeit
    • Individuelle oder gemeinsame Verpflichtung?

      Das Problem der Zuständigkeit bei der Behebung gravierender Übel

      • 168 stránok
      • 6 hodin čítania

      Die Schrift untersucht anhand eines Modellfalls gravierender Übel (existentielle Notlagen, von denen viele Personen betroffen sind), wer in welchem Ausmaß zur Übelbehebung verpflichtet ist. Es wird argumentiert, dass Individuen als Pflichtadressaten erhebliche Leistungen zu erbringen hätten. Dies gilt weitgehend unabhängig von einer spezifischen Moralkonzeption, soweit diese gewissen Adäquatheitsbedingungen genügt. Überforderungseinwände verschiedener Art können das Ausmaß der Verpflichtung nicht herabstufen. Allerdings entsteht, sofern Individuen als Pflichtadressaten angesehen werden, ein Koordinationsproblem: Das insgesamt beste Resultat wird unter Umständen verfehlt. Dies - und nicht etwa die hohe Belastung - rechtfertigt es, die Übelbehebung als gemeinsame Verpflichtung anzusehen. Da kollektive Entitäten keine eigenständigen Pflichtadressaten sind, kann eine gemeinsame Verpflichtung jedoch nur heißen, dass Personen qua Gruppenmitglieder angesprochen werden. Dennoch ergeben sich aus einer solchen Konzeption angesichts gravierender Übel anders geartete Pflichtinhalte - sowie bei geeigneten Bedingungen für ein gemeinsames Vorgehen auch eine Reduzierung des Pflichtausmaßes.

      Individuelle oder gemeinsame Verpflichtung?