"Traumrasse: Bordeauxdogge" ist ein umfassender Ratgeber über die Bordeauxdogge, von ihrer Geschichte als Kampfhund bis zu ihrer Rolle als treuer Familienbegleiter. Das Buch bietet wertvolle Informationen zur Pflege, Ernährung, Gesundheit und Erziehung dieser charakterstarken Rasse und hilft, eine enge Bindung zu Ihrem Hund aufzubauen.
Carsten Kremer Knihy



Mit der Gründung der Bundesrepublik begann für die Verwaltungsrechtswissenschaft eine neue Phase. Die Vertreter des Fachs knüpften zwar überwiegend an die Konzepte an, die schon in der Weimarer Republik und der konstitutionellen Monarchie entwickelt worden waren. Zugleich stellte sich aber die Frage, inwieweit das neue Grundgesetz sowie die verfassungs- und verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung Veränderungen in der Dogmatik erforderlich machten. Die Beiträge des vorliegenden Bandes untersuchen, wie die neuen Rahmenbedingungen von der Verwaltungsrechtswissenschaft der frühen Bundesrepublik verarbeitet wurden. Dabei wird eine personenbezogene Perspektive gewählt, um zu rekonstruieren, welche Themen die Disziplin und ihre Vertreter beschäftigt haben. Während der erste Teil des Bandes Beiträge über einzelne Verwaltungsrechtswissenschaftler enthält, kommen im zweiten Teil einige einflussreiche Verwaltungsrechtler zu Wort, die sich bereits in der frühen Bundesrepublik an den wissenschaftlichen Debatten beteiligt haben.
Die Willensmacht des Staates
Die gemeindeutsche Staatsrechtslehre des Carl Friedrich von Gerber
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Mit Carl Friedrich von Gerber (1823-1891) beginnt die Geschichte der modernen deutschen Staatsrechtswissenschaft, die hier im Fokus steht. Gerber entwickelte ein System des gemeinen deutschen Staatsrechts, das die Einzelstaaten vereinte. Die Arbeit beleuchtet nicht nur seine Karriere als Staatsrechtler, sondern auch seine Tätigkeiten als Privatrechtler und Politiker. Im nächsten Kapitel wird die Wissenschaft des gemeinen deutschen Staatsrechts und Gerbers Rolle darin untersucht. Er repräsentiert den „Methodenwandel“ im öffentlichen Recht, dessen historische Entwicklung analysiert wird. Gerbers Rechtslehre zeigt starke Bezüge zur historischen Rechtsschule (Savigny und Puchta). Es werden seine Rechtsquellenlehre, seine Ansichten zur Verfassungsinterpretation, seine Systembildung sowie die zentralen Elemente seines Systems und sein Konzept der Autonomie des Staatsrechts gegenüber Verwaltungsrecht, Politik und Philosophie dargestellt. Im abschließenden Kapitel wird erläutert, wie Gerber die deutsche konstitutionelle Monarchie juristisch abgebildet hat, die durch einen Dualismus zwischen Monarch und Volksvertretung geprägt war. Sein offenes Modell war flexibel genug, um verschiedene Ausprägungen der konstitutionellen Monarchie zu beschreiben. Im Vergleich zu anderen Staatsrechtlern zeigt sich, dass Gerber weniger „antiparlamentarisch“ war, als oft angenommen wird, und er konnte der politischen Realität nicht entkommen.