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Frank Steeger

    Praxiskommentar HOAI
    Praxiskommentar HOAI 2013
    • Praxiskommentar HOAI 2013

      Das Vergütungsrecht der Architekten und Ingenieure

      Die HOAI 2013 ist am 17.7.2013 in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Im Rahmen der 7. Novelle wurden die Tafelwerte angehoben, die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz wieder eingeführt und der Umbauzuschlag neu geregelt. Die Inhalte der Leistungsbilder wurden modernisiert und die prozentuale Bewertung der Leistungsphasen überarbeitet, was auch neue Teilleistungstabellen erforderlich macht. Der Steeger/Fahrenbruch dient in bewährter Weise allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel, nicht nur bei der Erstellung und Prüfung von Honorarrechnungen, sondern auch bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen. Hierbei legt der Kommentar seine Schwerpunkte auf Aktualität und Praxisnähe und berücksichtigt auch die zu bisherigen Fassungen der HOAI ergangene Rechtsprechung. Die Kommentatoren (Steeger, Fahrenbruch, Thaetner, Randhahn) sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.

      Praxiskommentar HOAI 2013
    • Die HOAI 2009 hat zu erheblichen Änderungen im Vergütungsrecht der Architekten und Ingenieure geführt. Diese sind in der täglichen Praxis zu beachten. Der Kommentar von Steeger soll allen Anwendern der HOAI hierfür ein verlässliches Arbeitsmittel sein. Die Kommentierung konzentriert sich bewusst auf die mit den Neuregelungen der HOAI 2009 einhergehenden Änderungen des Vergütungsrechts für Architekten und Ingenieure wie: Die HOAI 2009 als 'Inländer-HOAI; Was wird aus dem Mindestpreischarakter der HOAI?; Herausnahme der gutachterlichen und beratenden Tätigkeiten aus der HOAI; Abrechnung der Besonderen Leistungen; Stundenabrechnungen; Ermittlung der anrechenbaren Kosten: Abkopplung des Honorars von den Baukosten; DIN 276: Welche Fassung ist maßgeblich?; Planen und Bauen im Bestand: Änderungen bei anrechenbaren Kosten und Zuschlägen; Honorarvereinbarung, Baukostenvereinbarung, nachträgliche Honoraranpassung; Prüfbarkeit der Schlussrechnung.

      Praxiskommentar HOAI