Privat- und Familienleben zwischen Menschenrecht und Migration
Eine Untersuchung zu Bedeutung, Rechtsprechung und Möglichkeiten von Art. 8 EMRK im Ausländerrecht.
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) schützt in Artikel 8 das Privat- und Familienleben und hat auch im Ausländerrecht zentrale Bedeutung erlangt. Die Konventionsorgane erkennen an, dass Staaten zwar die Freiheit haben, über Einreise und Aufenthalt von Ausländern zu entscheiden, jedoch Artikel 8 EMRK gewisse Grenzen setzt. Das Fehlen klarer Rechtsprechungslinien und die einzelfallorientierte Entscheidpraxis führen zu Unklarheiten in der Grenzziehung. Dies beeinträchtigt nicht nur die Rechtssicherheit, sondern lässt auch innerstaatlichen Gerichten verlässliche Leitlinien zur Anwendung von Artikel 8 EMRK in fremdenrechtlichen Fällen fehlen. Die Autorin analysiert die fremdenrechtliche Entscheidpraxis zu Artikel 8 EMRK anhand einer rechtsvergleichenden Darstellung der Konventionsorgane, des schweizerischen Bundesgerichts, der österreichischen Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sowie des französischen Conseil d'État. Diese kritische Analyse der bisherigen Rechtsprechung führt zu Leitlinien für eine dogmatisch-methodisch kohärente Entscheidungsfindung, die den verschiedenen Interessen und Konstellationen gerecht wird und die Möglichkeiten von Artikel 8 EMRK ausschöpft.
