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Martina Caroni

    1. január 1969
    Geld und Politik
    Migrationsrecht
    Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)
    Tänzerinnen und Heiratsmigrantinnen
    Privat- und Familienleben zwischen Menschenrecht und Migration
    • Privat- und Familienleben zwischen Menschenrecht und Migration

      Eine Untersuchung zu Bedeutung, Rechtsprechung und Möglichkeiten von Art. 8 EMRK im Ausländerrecht.

      Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) schützt in Artikel 8 das Privat- und Familienleben und hat auch im Ausländerrecht zentrale Bedeutung erlangt. Die Konventionsorgane erkennen an, dass Staaten zwar die Freiheit haben, über Einreise und Aufenthalt von Ausländern zu entscheiden, jedoch Artikel 8 EMRK gewisse Grenzen setzt. Das Fehlen klarer Rechtsprechungslinien und die einzelfallorientierte Entscheidpraxis führen zu Unklarheiten in der Grenzziehung. Dies beeinträchtigt nicht nur die Rechtssicherheit, sondern lässt auch innerstaatlichen Gerichten verlässliche Leitlinien zur Anwendung von Artikel 8 EMRK in fremdenrechtlichen Fällen fehlen. Die Autorin analysiert die fremdenrechtliche Entscheidpraxis zu Artikel 8 EMRK anhand einer rechtsvergleichenden Darstellung der Konventionsorgane, des schweizerischen Bundesgerichts, der österreichischen Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sowie des französischen Conseil d'État. Diese kritische Analyse der bisherigen Rechtsprechung führt zu Leitlinien für eine dogmatisch-methodisch kohärente Entscheidungsfindung, die den verschiedenen Interessen und Konstellationen gerecht wird und die Möglichkeiten von Artikel 8 EMRK ausschöpft.

      Privat- und Familienleben zwischen Menschenrecht und Migration
    • Am 1. Januar 2008 ist das AuG in Kraft getreten und hat das aus dem Jahr 1931 stammende ANAG abgelöst. Damit wurde das schweizerische Ausländerrecht für Angehörige von Drittstaaten, d. h. von Staaten ausserhalb des EU/ EFTA-Raums, auf eine neue Grundlage gestellt, die eine eingehende dogmatische Bearbeitung für die Bedürfnisse der Praxis zulässt. Als Autorinnen und Autoren konnten Personen aus Justiz, Verwaltung und Wissenschaft gewonnen werden, die mit der bislang umfassendsten Kommentierung des AuG einen Beitrag zur rechtsstaatlich befriedigenden Anwendung des Gesetzes leisten wollen. In sämtlichen Kommentierungen werden Querbezüge zum Freizügigkeitsabkommen EU/EFTA hergestellt und wird die bisherige Gerichts- und Verwaltungspraxis kritisch reflektiert. Ein Anhang fasst die laufenden Gesetzgebungsprojekte mit Bezug zum Ausländergesetz zusammen. Zudem enthält der Band den Text der in der Praxis besonders wichtigen VZAE sowie ein Stichwortverzeichnis.

      Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)
    • Migration ist ein soziales Phänomen, das gegenwärtig sowohl in der politischen wie auch in der rechtlichen Diskussion viel Platz einnimmt. Der heute gebräuchliche Begriff Migrationsrecht macht deutlich, worum es bei seinem Gegenstand geht: um den Versuch des Rechts, Migrationsvorgänge zu ermöglichen, zu steuern oder zu verhindern. Das Skriptum dient der Einführung in das Migrationsrecht. Einleitend werden die begrifflichen, soziologischen und politikwissenschaftlichen Grundlagen sowie die völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Migrationsrechtes dargestellt. Anschliessend wird ein Überblick über das Ausländerrecht nach dem Ausländergesetz sowie nach dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU und EFTA, über das Asylrecht (inkl. Dublin-Assoziierung) und über das Staatsbürgerschaftsrecht gegeben. Schliesslich wird die rechtlich nicht geregelte Situation von Sans Papiers dargestellt.

      Migrationsrecht
    • Geld und Politik

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      Die Finanzierung politischer Kampagnen hat sich in den vergangenen Jahren auch in der Schweiz zum Gegenstand intensiver politischer Debatten entwickelt. Wären Normen, die die finanziellen Grundlagen von Wahl- und Abstimmungskampagnen regelten, für die Schweiz wünschenswert, nützlich, gar notwendig? Die vorgebrachten Argumente und Positionen bewegen sich dabei in einem weiten Spannungsfeld verschiedenster Aspekte, die in der vorliegenden Arbeit ausgeleuchtet werden. Nach einer rechtsvergleichenden Bestandesaufnahme einschlägiger Bestimmungen, vor allem jenen der USA, die angesichts der Vielfalt der dort seit Jahrzehnten praktizierten Finanzierungsmodelle der unterschiedlichsten Art als Grosslabor für dieses heikle Gebiet bezeichnet werden dürfen, werden die verfassungsrechtlichen, demokratietheoretischen und praktischen Gesichtspunkte einer schweizerischen Regelung de lege ferenda erläutert. Von der Wahl- und Abstimmungsfreiheit ausgehend wird schliesslich die Forderung nach der Einführung von Transparenzbestimmungen sowie einer indirekten öffentlichen Finanzierung erhoben.

      Geld und Politik