Die Hessische Gemeindeordnung wird in diesem Kompakt-Kommentar umfassend und praxisnah erläutert, wobei alle aktuellen Änderungen und Entwicklungen der Rechtsprechung berücksichtigt sind. Der Kommentar bietet eine klare Orientierung für die Auslegung und Anwendung der hessischen Kommunalverfassung und integriert die Erfahrungen der Autoren aus der kommunalen Praxis. Er richtet sich an Mitarbeiter kommunaler Verwaltungen, Politiker, Juristen und Interessierte und stellt ein unverzichtbares Nachschlagewerk für die kommunale Arbeit dar.
Katrin Stein Knihy




Die Möglichkeit, Parteien zu verbieten, die durch Art. 21 Abs. 2 GG eingeräumt wird, wurde aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und als Reaktion auf die Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten entwickelt. Neben der rechtsgeschichtlichen Dimension hat die Betrachtung der Weimarer Parteiverbote auch rechtspolitische Bedeutung. Die Autorin untersucht, wie der Status der Parteien in der Rechtsordnung die rechtliche Zulässigkeit und die Folgen eines Parteiverbots prägt. Sie analysiert die Einordnung der Parteien im Weimarer Staat, nachdem sie die Entwicklung des deutschen Parteiensystems thematisch behandelt hat. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf den geschichtlichen Ursachen für die Schaffung von Parteiverbotsnormen, den rechtlichen Voraussetzungen und Folgen eines Verbots sowie den Rechtsschutzmöglichkeiten. Dabei wird auf größtenteils unveröffentlichtes Archivmaterial zur Anwendung der Normen durch Verbotsbehörden und die Rechtsprechung zurückgegriffen. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass die Weimarer Republik rechtliche Mittel hatte, um sich gegen totalitäre Gegner zu wehren. Allerdings trugen Zuständigkeitsdifferenzen und mangelnder Durchsetzungswille in der Verbotspraxis zur Machtergreifung der Partei bei, die bald die legale Existenz aller anderen Parteien beseitigte.
Ferndorf-Ferndorf
50 Jahre Freundschaft zwischen Siegerland und Kärnten
Die Verantwortlichkeit politischer Akteure
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Nach politischen Fehlleistungen wird oft der Ruf laut, Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Ob einer Person tatsächlich ein Geschehen zugerechnet werden kann, hängt häufig von zufälligen Faktoren ab, wie dem Rückhalt in der eigenen Partei oder der öffentlichen Reaktion. Die Verantwortlichkeit politischer Akteure wird häufig als außerrechtliches Phänomen wahrgenommen, und die Suche nach dem „Verantwortlichen“ wird von der Öffentlichkeit oft als unbefriedigend empfunden. Fehlen spürbare Konsequenzen, kann der Eindruck einer privilegierten Stellung politischer Akteure entstehen, was das Vertrauen in politische Institutionen und Entscheidungsträger untergräbt und zu Wahlenthaltung sowie Politikverdrossenheit führt. Katrin Stein untersucht, ob der Vorwurf eines Nimbus der Nichtverantwortlichkeit gerechtfertigt ist. Sie legt die relevanten Maßstäbe für Verantwortlichkeit offen und systematisiert die Verantwortlichkeitsbeziehungen. Ihr Ziel ist es, sowohl die (persönliche) Verantwortlichkeit politischer Akteure als Forderung höherrangigen Rechts nachzuweisen als auch die Grenzen dieser Forderung festzulegen, um eine weitere Skandalisierung der Politik zu vermeiden.