Das ProdSG setzt die europäische Produktsicherheitsrichtlinie in deutsches Recht um und bildet die Grundlage für weitere Verordnungen zur Umsetzung europäischer CE-Richtlinien. Es ist an den New Legislative Framework angepasst und berücksichtigt die Marktüberwachungsverordnung Nr. 765/2008, die zentrale Begriffe und Vorgaben für Marktüberwachungsbehörden definiert. Das Gesetz verfolgt mehrere Ziele, darunter die Gewährleistung der Produktsicherheit und die Stärkung der Marktüberwachung in Deutschland.
Das Produkthaftungsgesetz bildet die zentrale Grundlage für Schadensersatzansprüche, insbesondere bei Personenschäden durch unsichere Produkte, und erfasst auch Beschädigungen an anderen Sachen. Es regelt einen wichtigen Bereich des Deliktrechts, ohne dass ein Vertrag zwischen Hersteller und Verbraucher oder ein Verschulden des Herstellers erforderlich ist, was eine reine Gefährdungshaftung begründet. Der aktuelle Kommentar erläutert die Gesetzesregelungen praxisnah und berücksichtigt umfassend die Rechtsprechung sowie die Entwicklungen im Produkthaftungsrecht der letzten drei Jahrzehnte, die an die technische Realität heutiger Produktionsprozesse angepasst wurden. Dr. Arun Kapoor, Rechtsanwalt und Partner einer Kanzlei, vertritt seit über 15 Jahren Industrieklienten in produkthaftungsrechtlichen Streitigkeiten. Zusammen mit einem Autorenteam verfolgt er das Ziel einer zeitgemäßen Kommentierung des Gesetzes, einschließlich der Umsetzung der europäischen Produkthaftungsrichtlinie in anderen EU-Mitgliedstaaten und möglicher zukünftiger Änderungen des Haftungsregimes. Die Vorteile umfassen einen Ausblick auf die neue EU-Produkthaftrichtlinie, Berücksichtigung internationaler Haftungskonstellationen und Hinweise zur Rechtslage in wichtigen Nachbarstaaten. Die Zielgruppe umfasst Rechtsabteilungen von Industrieunternehmen sowie Fachleute und Gerichte, die sich mit Produkthaftung befassen.