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Christian Tobias Roth

    Bundeskanzlerermessen im Verfassungsstaat
    • Bundeskanzlerermessen im Verfassungsstaat

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      „Ermessen“ ist ein Rechtsbegriff, der primär im Verwaltungsrecht verankert ist. Das Bundesverfassungsgericht nutzt diesen Terminus in bedeutenden Urteilen, um seine Nachprüfungskompetenz gegenüber Regierungsorganen zu definieren. Diese Übertragung des Begriffs schafft eine Schnittstelle zwischen Verwaltungs- und Verfassungsrecht, die es zu hinterfragen gilt: Unter welchen Voraussetzungen eignet sich Ermessen zur Erfassung der Entscheidungsspielräume der Bundesregierung und des Bundeskanzlers? Der Autor untersucht verschiedene Formen von Injustiziabilität im Regierungsbereich und grenzt sie vom Ermessen ab. Eine Analyse höchstrichterlicher Urteile erschließt die Funktion und den Bedeutungsgehalt der in der Rechtsprechung verwendeten Begriffe. Der Autor erörtert die Struktur von Ermessen und identifiziert es als eine von Normenhierarchie und Entscheidungsträger unabhängige Beschränkung richterlicher Kontrolle, was eine Transformation ins Verfassungsrecht ermöglicht. Ermessen kann dazu beitragen, die Sphären von Recht und Politik kommensurabel zu gestalten, ohne jedoch mit einer negativ begrenzten politischen Gestaltungsfreiheit gleichgesetzt zu werden. Anhand der Artikel 64, 65 und 68 GG untersucht der Autor verschiedene Entscheidungskategorien und relevante Konstellationen. Die Frage nach einem gubernativen oder „Bundeskanzlerermessen“ beleuchtet die Grenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit und wird im letzten Kapitel vertieft.

      Bundeskanzlerermessen im Verfassungsstaat