Private Normenordnungen als transnationales Recht?
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Grenzüberschreitende Sachverhalte können oft nicht zufriedenstellend durch nationales Recht geregelt werden, weshalb zunehmend über Selbstregulierung in globalisierten Gesellschaftsfeldern diskutiert wird. Die entstehenden privaten Normenordnungen sollen ein transnationales Recht bilden, das gleichberechtigt neben nationalem und internationalem Recht existiert. Diese Arbeit untersucht, inwieweit solche universellen privaten Normenordnungen bereits entstanden sind und ob sie als transnationales Recht gelten können. Nils Ipsen analysiert vor dem Hintergrund rechtstheoretischer, insbesondere autopoietischer, Geltungsbegründungen drei Bereiche: den internationalen Handel (lex mercatoria), das Internet (lex informatica) und den internationalen Sport (lex sportiva). Er kommt zu dem Schluss, dass nur Normenordnungen, die von sozialmächtigen Institutionen unterstützt werden, praktische Bedeutung erlangen können. Diese unterliegen jedoch vielfältigen Einflüssen des staatlichen Rechts, was bedeutet, dass staatliches Recht über den privaten Normenordnungen steht. Letztere können nur bestehen, wenn sie sich an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientieren. Daher überzeugen die rechtstheoretischen Begründungen für ein eigenständiges transnationales Recht nicht, und die Frage nach dessen Existenz kann derzeit verneint werden.
