Das neue Bauvertragsrecht
Schnelleinstieg
Zum 1.1.2018 werden neue Regelungen für Bauverträge, Verbraucherbauverträge sowie Architekten- und Ingenieurverträge in das Werkvertragsrecht des BGB eingeführt. Diese Regelungen zielen darauf ab, den langfristigen Charakter von Bauverträgen zu berücksichtigen. Dazu gehört das Anordnungsrecht des Bestellers mit Vorschriften zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen, Änderungen und Ergänzungen der Abnahmebestimmungen sowie die Normierung einer Kündigung aus wichtigem Grund. Für Verbraucherbauverträge sind zusätzliche Regelungen vorgesehen, darunter eine Baubeschreibungspflicht für Unternehmer, die Verpflichtung zur verbindlichen Vereinbarung über die Bauzeit, das Widerrufsrecht des Verbrauchers und eine Obergrenze für Abschlagszahlungen. Zudem werden spezielle Regelungen für Architekten- und Ingenieurverträge entwickelt. Das Recht der Mängelhaftung wird an die Rechtsprechung des EuGH angepasst, um die Situation von Werkunternehmern zu verbessern, die mangelhafte Materialien verwendet haben. Diese neuen Bestimmungen gelten auch für Verträge zwischen Unternehmern. Die Erläuterungen sind praxisgerecht und darauf ausgelegt, präzise, verständlich und umfassend zu sein.