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Florian Gra ßler

    Die Restabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung
    War die DDR totalitär?
    • War die DDR totalitär?

      Eine vergleichende Untersuchung des Herrschaftssystems der DDR anhand der Totalitarismuskonzepte von Friedrich, Linz, Bracher und Kielmansegg

      Seit Jahrzehnten provoziert die Klassifikation der DDR in der Staatsformenlehre und Autokratieforschung einen Deutungskonflikt, denn so eindeutig sie als „Diktatur“ zu bestimmen ist, so deutlich tritt ein Dissens zu Tage, sie zwischen den Polen des Autoritarismus und Totalitarismus einzuordnen. Zur Klärung des Widerstreits misst die Arbeit das Herrschaftssystem der DDR anhand der Totalitarismusmodelle von Carl J. Friedrich, Juan J. Linz, Karl D. Bracher und Peter Graf Kielmansegg. Der Autor formuliert kein eigenes Totalitarismuskonzept, sondern analysiert und beurteilt systematisch entlang der Modelle. Die Ergebnisse zeigen, empirisch begründet ist die DDR nach allen vier Konzepten als „totalitär“ einzustufen und zwar für die gesamte Zeit der monistischen Parteiherrschaft der SED: von 1949 bis ins Jahr 1989. Eine signifikante „Enttotalisierung“ lässt sich nicht ableiten, wonach sich das SED-Regime zu einem „nicht-totalitären“ autokratischen Regime zurück- bzw. weiterentwickelt hätte.

      War die DDR totalitär?
    • Die Restabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung

      Eine evolutionstheoretische Analyse der Reformen zwischen 2001 und 2007

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      • 4 hodiny čítania

      Anfang der 2000er Jahre stand die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) vor dem finanziellen Kollaps. Dank eines anspruchsvollen Reform-Marathons zwischen 2001 und 2007 erreichte sie neue institutionelle Stabilität, sie wurde auf den Wandel der Bevölkerungsstruktur und auf den sich verändernden Arbeitsmarkt erfolgreich abgestimmt. Obschon die Institutionenkrise beendet ist, besteht die Legitimationskrise fort. Die GRV muss daher ihre Leistungsfähigkeit erneut unter Beweis stellen und ihre Geltungsansprüche glaubhaft zum Ausdruck bringen. Florian Gräßler zeigt, dass die GRV entgegen der öffentlichen Wahrnehmung einen beachtlichen Grad an institutioneller Lernfähigkeit aufweist, angesichts derer sich die Zweifel an der Zukunftsfähigkeit des dynamischen umlagefinanzierten Rentensystems relativieren.

      Die Restabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung